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Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

Thüringen 99001003004000, 99001003004000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001003004000, 99001003004000

Leistungsbezeichnung

Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

Leistungsbezeichnung II

Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Biomüll (Synonym), Abfall (Synonym), Wertstoff (Synonym), Müll (Synonym), Kompostierungsanlage (Synonym), braune Tonne (Synonym), Containerdienst (Synonym), Wertstoffhof (Synonym), Biotonne (Synonym), Eigenkompostierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Entsorgung (004)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Klima, Natur und Arten (1170100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Teaser

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Volltext

Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
  • Abfallgebühren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bioabfall Entsorgung
  • Regelungen zur Bewirtschaftung/ Entsorgung des Bioabfalls finden sich in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • häufig wird neben den verschiedenen Entsorgungsangeboten im Hol- und/ oder Bringsystem die Eigenkompostierung durch die Abfallentsorgungssatzung gestattet
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Zuständige Stelle

öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Formulare

nicht vorhanden