Förderung von Projekten zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger (1000000)
- Finanzierung und Förderung (2060000)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Förderrichtlinie zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels (Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel)
- Allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen, insbesondere §§23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsverordnung (ThürLHO) mit den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV)
- Thüringer Landeshaushaltsgesetz
- VERORDNUNG (EU) 2023/2831 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
In Thüringen werden Projekte, Maßnahmen und Vorhaben gefördert, die dazu beitragen, die Folgen des Demografischen Wandels aktiv und proaktiv zu gestalten. Die Förderung kann auf Antrag für Projekte in allen Regionen Thüringens bewilligt werden.
Förderung Teil C
In Thüringen werden Projekte, Maßnahmen und Vorhaben gefördert, die dazu beitragen, die Folgen des Demografischen Wandels aktiv und proaktiv zu gestalten.
Im Teil C der Förderung steht die Sicherung einer sozial gerechten Teilhabe vom demografischen Wandel betroffener Regionen im Vordergrund.
Dabei steht der Austausch der Generationen und die Stärkung des Wir-Gefühls vor Ort im besonderen Fokus der Förderung.
Die Förderung kann für Projekte in allen Regionen Thüringens bewilligt werden.
Antragsteller sind in der Regel Landkreise, Kommunen oder lokale Vereine.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 €
- Antrag auf Förderung von Projekten zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
- Anlagen zum Antrag
Teil C - Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
Zuwendungsempfänger mit Sitz auf dem Gebiet Thüringens können sein
- kommunale Gebietskörperschaften nach der Thüringer Kommunalordnung
- Zweckverbände gemäß Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)
- eingetragene Vereine und Verbände
- öffentliche Unternehmen
- staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften
- sonstige juristische Personen des Privatrechts
- sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens, einschließlich der Folgekosten, muss gesichert sein und bei Antragstellung nachgewiesen werden.
- Die zu fördernden Vorhaben nach Teil C müssen im laufenden Haushaltsjahr auf dem Gebiet Thüringens umgesetzt werden. Im begründeten Einzelfall können Ausnahmen zugelassen werden.
- Zuwendungen können nur für solche Leistungen bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden.
- Im begründeten Einzelfall kann durch die Bewilligungsbehörde ein förderunschädlicher, vorzeitiger Vorhaben-Beginn genehmigt werden. Dieser ist schriftlich zu beantragen und vom Antragsteller entsprechend zu begründen.
Zuwendungsfähig sind
Vorhaben, die der nachhaltig und langfristig angemessenen Daseinsvorsorge, der Verbesserung der Lebensqualität sowie der sozial gerechten Teilhabe an der Gesellschaft dienen. Dazu zählen Einzelmaßnahmen sowohl mit interkommunalem Ansatz als auch auf lokaler Ebene unter anderem für folgende Bereiche:
1. Implementierung von Nutzungskonzepten für multifunktionale oder generationenübergreifende Infrastruktureinrichtungen (Umbau, Rekonstruktion und Nutzungsänderung), die zur Stabilisierung örtlicher Siedlungsstrukturen und Versorgungseinrichtungen beitragen,
2. Maßnahmen zur verstärkten Aktivierung und Weiterentwicklung gemeindespezifischer Ressourcen,
3. Anschubinvestitionen oder Maßnahmen als Beitrag eines Gesamtprojektes von örtlichen Gemeinschaften, Vereinen und Verbänden, die dem Erhalt, der Aktivierung und Stärkung von Strukturen bürgerschaftlichen Engagements dienen,
4. Maßnahmen zur Bereitstellung von Angeboten an einem Standort bei gleichzeitiger Nutzung durch unterschiedliche Zielgruppen,
5. Maßnahmen zur wohnortnahen Versorgung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen und zur Sicherung einer sozial gerechten Teilhabe an der Gesellschaft für alle Bürgerinnen und Bürger, ausgenommen die Errichtung oder der Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur,
6. Maßnahmen, in denen sich öffentliche Gewährleistungspflichten und bürgerschaftliches Engagement ergänzen (Aufgabenteilung),
7. Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Mobilität oder
8. Erarbeitung von Konzeptionen und Analysen im Zuge der Vorbereitung oder Evaluation eines Vorhabens.
Zuwendungsfähig sind solche Leistungen, die nicht durch den Zuwendungsempfänger selbst erbracht werden, sondern mit denen er Dritte beauftragt.
Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalausgaben oder Ausgaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Ausgenommen hiervon sind Personalausgaben der öffentlichen Verwaltung.
Nicht zuwendungsfähig sind zudem Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen.
Alle Voraussetzungen im Detail sind in der Rechtsgrundlage nachzulesen.
Die Antragstellung an das zuständige Ministerium kann erfolgen durch
1. Papierexemplar an Postadresse und per E-Mail an: poststelle@tmdi.thueringen.de oder
2. Online Antrag ThAVEL
Die Einreichung weiterer Anlagen wie Konzepte, Pläne, Beschlüsse, Fotos ist zulässig und erwünscht.
Eine Nachforderung weiterer Unterlagen für die Bewertung eines Antrages kann durch das zuständige Ministerium erfolgen.
Die Entscheidung über die vorliegenden Anträge trifft das zuständige Ministerium nach Ablauf des jeweiligen Stichtages im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Die Antragsbewilligung oder -ablehnung wird den Antragstellern vom zuständigen Ministerium auf dem Postweg mitgeteilt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.
Die Entscheidung über die vorliegenden Anträge trifft das zuständige Ministerium nach Ablauf des jeweiligen Stichtages im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Für die Förderung von Projekten der Regionalentwicklung, Teil A und B der Förderrichtlinie, ist zuständig:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Steigerstraße 24
99096 Erfurt
Telefon +49 (0)361 57 3313 900
Referat 37, Regionalentwicklung für die Antragstellung Förderbereiche A und B
E-Mail: regionalentwicklung@tmikl.thueringen.de
Link zum Zuständigkeitsfinder: Förderung der Regionalentwicklung
Förderung von Projekten, Maßnahmen und Vorhaben, um die Folgen des Demografischen Wandels aktiv und proaktiv zu gestalten
Förderung für Zuwendungsempfänger in Thüringen
- kommunale Gebietskörperschaften
- Zweckverbände
- eingetragene Vereine und Verbände
- öffentliche Unternehmen
- staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften
- sonstige juristische Personen des Privatrechts
- sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
- Die Vorhaben nach Teil C müssen im laufenden Haushaltsjahr umgesetzt werden. Im begründeten Einzelfall können Ausnahmen zugelassen werden.
- Leistungen dürfen noch nicht begonnen sein. Im begründeten Einzelfall kann auf Antrag vorzeitiger Vorhaben-Beginn genehmigt werden.
Die Voraussetzungen im Detail sind in der Rechtsgrundlage nachzulesen.
Zuständige Stelle für den Antragseingang ist das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Referat 46 - Demografiepolitik und Serviceagentur Demografischer Wandel
Werner Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Telefon +49 (0)361 57 4191 314
Telefax +49 (0)361 57 4111 199
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Referat 46 - Demografiepolitik und Serviceagentur Demografischer Wandel
Werner Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
Telefon +49 (0)361 57 4191 314
Telefax +49 (0)361 57 4111 199