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Transport von Cannabis zwischen Standorten derselben Anbauvereinigung anzeigen

Thüringen 99118065261000, 99118065261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118065261000, 99118065261000

Leistungsbezeichnung

Transport von Cannabis zwischen Standorten derselben Anbauvereinigung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Transport von Cannabis zwischen Standorten derselben Anbauvereinigung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Cannabis-Transport Mitteilung (Synonym), Cannabis Transportmeldung Verein (Synonym), Transportanzeige Cannabisverein (Synonym), Cannabis-Transport Anbauverein (Synonym), Beförderung von Cannabis melden (Synonym), Cannabis-Transportmeldung (Synonym), Meldung Cannabis-Transport (Synonym), Transportbescheinigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Teaser

Müssen Sie den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis innerhalb des befriedeten Besitztums Ihrer Anbauvereinigung anzeigen? Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die Anzeige korrekt vornehmen.

Volltext

Wenn Sie als Mitglied einer Anbauvereinigung mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums Ihrer Vereinigung transportieren möchten, können Sie dies anzeigen. Der Transport ist nur erlaubt, wenn die Teile des befriedeten Besitztums entweder räumlich unmittelbar miteinander verbunden sind oder wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die transportierte Menge überschreitet ein Zwölftel der erlaubten jährlichen Eigenanbaumenge entsprechend des Konsumcannabisgesetzes nicht.
  • Das Cannabis wird in einem Behältnis transportiert, das gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, gesichert ist.
  • Sie melden das Datum, die Start- und Zieladresse sowie die Menge und Sorte des Cannabis spätestens einen Werktag vor dem Transport schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde an.
  • Der Transport wird durch mindestens ein Mitglied der Anbauvereinigung oder in dessen Begleitung durchgeführt.

Während des Transports müssen Sie folgende Unterlagen mitführen:

  • Ihren Mitgliedsausweis
  • eine analoge oder digitale Kopie der Erlaubnis Ihrer Anbauvereinigung
  • eine von einer vertretungsberechtigten Person ausgestellte und unterzeichnete Transportbescheinigung

Erforderliche Unterlagen

Vertretungsvollmacht der antragstellenden Person

Voraussetzungen

  • Vorliegen einer gültigen Erlaubnis nach § 11 Konsumcannabisgesetz (KCanG)
  • Ein Transport kann nur von einer vertretungsberechtigten Person der Anbauvereinigung angezeigt werden.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Für die Entgegennahme und Prüfung einer Transportanzeige wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis im Online-Dienst an.
  • Sie füllen alle erforderlichen Angaben im Online-Dienst aus.
  • Im Anschluss stellt Ihnen der Online-Dienst eine Transportbescheinigung zur Verfügung.
  • Diese Transportbescheinigung ist unterzeichnet von einer vertretungsberechtigten Person beim Transport mitzuführen.

Bearbeitungsdauer

Eine Transportbescheinigung wird nach Nutzung des Online-Dienstes unmittelbar zur Verfügung gestellt.

Frist

Der anzuzeigende Transport muss spätestens einen Werktag vor Beginn des Transports gegenüber der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis innerhalb des befriedeten Besitztums einer Anbauvereinigung muss angezeigt werden.
  • Voraussetzungen: Teile des befriedeten Besitztums sind räumlich verbunden oder:
    • Menge des Cannabis überschreitet ein Zwölftel der jährlichen Eigenanbaumenge nicht.
    • Transportbehältnis ist gesichert, um Zugriff durch Dritte (insbesondere Kinder) zu verhindern.
    • Anzeige spätestens ein Werktag vor Transport bei der zuständigen Behörde (Datum, Start-/Zieladresse, Menge, Sorte).
    • Transport erfolgt durch mindestens ein Mitglied der Anbauvereinigung oder in dessen Begleitung.
  • Mitzuführen beim Transport:
    • Mitgliedsausweis der Anbauvereinigung
    • Analoge oder digitale Kopie der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 KCanG
    • Transportbescheinigung der Anbauvereinigung (inkl. Datum, Start-/Zieladresse, Menge, Sorte, Kontaktdaten der Behörde)
  • zuständige Stelle: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden