Änderungen bei Erlaubnisvoraussetzungen für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis melden
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn sich etwas an Ihrem Antrag bei den Erlaubnisvoraussetzungen ändert, sind Sie verpflichtet, uns die Änderungen unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen – spätestens jedoch einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft.
Wenn sich bei Ihrem Antrag auf Erlaubnis zum Anbau oder zur Weitergabe von Cannabis etwas ändert, sind Sie dazu verpflichtet, diese Änderungen zu melden. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes weiterhin erfüllt werden und Ihr Antrag in der aktuellen Form vorliegt.
Was ist zu melden?
- Änderungen der Kontaktdaten des Vereins, zum Beispiel Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
- Änderungen des Vereinsnamens oder der Satzung
- Wechsel von verantwortlichen Personen, zum Beispiel des Vorstands oder der Ansprechperson
- Anpassungen von Anbauflächen, Lagerorten oder anderen wesentlichen Gegebenheiten
- Änderungen, die die Einhaltung der Erlaubnisvoraussetzungen betreffen
Sie können die Änderungen digital über den Online-Dienst übermitteln.
Zu den erforderlichen Unterlagen bei möglichen Änderungen können unter anderem zählen:
- geänderte Satzung
- aktualisierter Vereinsregisterauszug (bei Änderung des Vereinsnamens oder des Vorstands)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung für neue verantwortliche Personen (inklusive Vertretungsvollmacht)
- Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde (bei Wechsel vertretungsberechtigter Personen)
- geändertes Anbau- und Weitergabekonzept
- geändertes Sicherungs- und Schutzkonzept (bei Änderungen, die die Sicherheit betreffen)
- aktualisierte Bauzeichnung oder Liegenschaftskarte (bei Änderungen der Anbau- oder Lagerflächen)
- Sie haben bereits über den Online-Dienst eine Erlaubnis zum Cannabis-Anbau beantragt und müssen bestehende Antragsdaten bearbeiten.
- Die Änderung betrifft Informationen oder Gegebenheiten, die in Ihrem Antrag angegeben wurden (zum Beispiel Kontaktdaten, Satzung, Anbauflächen).
Die Gebührenerhebung erfolgt auf Grundlage der allgemeinen Thüringer Verwaltungskostenordnung.
- Die Meldung von Änderungen erfolgt über den Online-Dienst, indem Sie „Daten bearbeiten (ändern, hinzufügen oder entfernen)“ auswählen.
- Geben Sie die betroffenen Änderungen (zum Beispiel Kontaktdaten, Satzung, Anbauflächen) vollständig und korrekt im Online-Formular an. Falls erforderlich ergänzen Sie dabei die Änderungsmitteilung um die notwendigen Nachweise oder Dokumente.
- Anschließend werden Ihre Unterlagen und Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
Die Bearbeitung der Änderungen kann bis zu drei Monaten nach Eingang aller notwendigen Angaben und Nachweise dauern.
Änderungen, die nach Beantragung der Erlaubnis eingetreten sind, müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft, gemeldet werden.
Sie müssen der Behörde melden, wenn für ein Vorstandsmitglied oder für eine andere vertretungsberechtigte Person Ihrer Anbauvereinigung Versagungsgründe nach bezüglich der Zuverlässigkeit vorliegen.
Ebenso sind Entscheidungen oder Bußgeldbescheide, die nach der Gewerbeordnung relevant sind, unverzüglich mitzuteilen.
- Wenn sich die Voraussetzungen für eine bestehende Beantragung der Erlaubnis nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ändern, sind diese Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
- Zu den meldepflichtigen Änderungen gehören beispielsweise:
- der Vereinssitz,
- verantwortliche Personen, wie Vorstandsmitglieder, vertretungsberechtigte Personen oder Präventionsbeauftragte sowie
- Anbauflächen oder Abgabestellen.
- Diese Meldung ist erforderlich, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und den Antrag auf dem aktuellen Stand zu halten. Voraussetzung dafür ist ein bereits bestehender Antrag auf Erlaubnis für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis gemäß § 11 KCanG.
- Zusätzlich müssen die geänderten Nachweise, wie etwa ein aktualisierter Handelsregisterauszug, eine neue Satzung oder Vollmachtsnachweise, vorgelegt oder direkt im Online-Dienst hochgeladen werden.
- zuständige Stelle: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).