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Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken beantragen

Thüringen 99110030001000, 99110030001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110030001000, 99110030001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wirbeltiere Einfuhr (Synonym), Importgenehmigung (Synonym), Einfuhr von Versuchstieren (Synonym), Versuchstiere (Synonym), Tierversuche (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen für Forschungsvorhaben (2100200)
  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Teaser

Wenn Sie Wirbeltiere zu Versuchszwecken aus einem Drittland importieren möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.

Volltext

Wenn Sie Wirbeltiere aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) nach Deutschland einführen möchten – zum Beispiel für Tierversuche oder zur Nutzung von Organen oder Gewebe für wissenschaftliche oder andere Zwecke –, benötigen Sie dafür eine Einfuhrgenehmigung.

Dies gilt nicht für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische (ausgenommen Zebrabärblinge).Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Antragstellers. Hat dieser keinen Sitz im Inland, ist der inländische Bestimmungsort (Ort der vorgesehenen Verwendung) für die Bestimmung der zuständigen Behörde maßgeblich.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass die Tiere zu einem dieser Zwecke gezüchtet wurden (auf Deutsch oder als beglaubigte Übersetzung):
    • Verwendung in Tierversuchen
    • Verwendung der Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken
    • Verwendung der Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken
  • Stellungnahme oder Bestätigung des Tierschutzbeauftragten
  • Angaben zum Einfuhrort und zum Empfänger
  • Gegebenenfalls Belastungsbeurteilung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 27€ - 120€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken können Sie in Papierform oder online stellen:

  • Machen Sie die erforderlichen Angaben und reichen Sie die benötigten Unterlagen ein.
  • Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz prüft den Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid, der Sie bei positivem Prüfergebnis zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken berechtigt.
  • Sie erhalten die Information über die zu entrichtende Verwaltungsgebühr.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

  • Melden Sie sich im Thüringer Verwaltungsportal an.
  • Reichen Sie gegebenenfalls elektronische Kopien (Scans) oder digitale Ausfertigungen der benötigten Unterlagen ein.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Bitte denken Sie daran, die Genehmigung rechtzeitig im Vorfeld der tatsächlichen Einfuhr zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

  • Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern, um
    • diese Tiere in Tierversuchen zu verwenden
    • deren Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden
    • deren Organe oder Gewebe zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden
  • zuständige Stelle: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden