Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bauaufsicht (Synonym), höhere Bauaufsichtsbehörde (Synonym), Bauüberwachung (Synonym), Bauaufsichtsbehörde (Synonym), bauen (Synonym), Bauantrag (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Überwachung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym)
Fachlich freigegeben am
19.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361 57 100
Fax: 0361 57332 1454