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Fahrerlaubnis Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen

Thüringen 99108047049000, 99108047049000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049000, 99108047049000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein (Synonym), Lappen (Synonym), Fahrerlaubniserweiterung (Synonym), Erweiterung der Fahrerlaubnis (Synonym), neue Klasse (Synonym), Erweiterung (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Erweiterung des Führerscheins (Synonym), Fahrausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, dann können Sie diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

Volltext

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf die Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer EG-Richtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll nach der Richtlinie sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheindokumente im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
  • Zur Erweiterung ist ein Antrag nötig.
  • Es müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.
  • Zuständig: Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt des Hauptwohnsitzes.

Ansprechpunkt

Die Erweiterung der Fahrerlaubnis können Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
 

In jedem Fall müssen Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, weil zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden