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Fahrerlaubnis beantragen

Thüringen 99108047001000, 99108047001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047001000, 99108047001000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Motorroller (Synonym), Fahranfänger (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Führerschein (Synonym), Trikes (Synonym), motorisiertes Zweirad (Synonym), Motorrad (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie wollen ein Kraftfahrzeug führen? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.

Volltext

Bevor Sie in den Besitz eines Führerscheins kommen, der Sie zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr berechtigt, müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren.

Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (beim Ausfüllen sind auch die Fahrschulen behilflich)
  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Meldebescheinigung vo dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Erteilung
  • Um in den Besitz eines Führerscheins, der Sie zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr berechtigt, zukommen, muss eine theoretische und praktische Ausbildung absolviert werden.
  • Den Führerschein muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Fahrerlaubnisprüfung bei der DEKRA wird durch die Fahrschule angemeldet. Nach Ablegung und Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen der Führerschein für die beantragte Klasse erteilt werden.
  • Zuständig: An die ausgewählte Fahrschule. Der Führerschein wird persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt.

Ansprechpunkt

Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal