Fahrerlaubnis beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Motorroller (Synonym), Fahranfänger (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Führerschein (Synonym), Trikes (Synonym), motorisiertes Zweirad (Synonym), Motorrad (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.10.2022
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Bevor Sie in den Besitz eines Führerscheins kommen, der Sie zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr berechtigt, müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung absolvieren.
Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.
- Antragsformular (beim Ausfüllen sind auch die Fahrschulen behilflich)
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Meldebescheinigung vo dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Fahrerlaubnis Erteilung
- Um in den Besitz eines Führerscheins, der Sie zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr berechtigt, zukommen, muss eine theoretische und praktische Ausbildung absolviert werden.
- Den Führerschein muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Fahrerlaubnisprüfung bei der DEKRA wird durch die Fahrschule angemeldet. Nach Ablegung und Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen der Führerschein für die beantragte Klasse erteilt werden.
- Zuständig: An die ausgewählte Fahrschule. Der Führerschein wird persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt.
Den Führerschein beantragen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder digital über den Online-Dienst.