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Flurbereinigung

Thüringen 99123019000000, 99123019000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123019000000, 99123019000000

Leistungsbezeichnung

Flurbereinigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Regelflurbereinigung (Synonym), Flurbereinigung (Synonym), Landtausch (Synonym), Unternehmensflurbereinigung (Synonym), Landentwicklung (Synonym), LEO (Synonym), Flurneuordnung (Synonym), Zusammenlegungsverfahren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Anordnung (088)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Handlungsgrundlage

Teaser

Flurbereinigung = Verbindung zweckmäßiger Neuordnung Grundbesitz mit Investitionen in Infrastruktur im ländlichen Raum

Volltext

Als Flurbereinigung (Flurneuordnung) werden Verfahren zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) verstanden.

Durch die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und begleitende Infrastrukturmaßnahmen (z. B. ländlicher Wegebau) sollen Nutzungskonflikte beseitigt und der ländliche Raum besser erschlossen werden. Gleichzeitig können für Maßnahmen Dritter Flächen bereitgestellt werden.

Aufwendungen der beteiligten Grundeigentümer (Teilnehmer), die bei der Ausführung der Verfahren entstehen (z. B. Kosten für den Wegebau und die Vermessung), können als Ausführungskosten gefördert werden.

Da ein Flurbereinigungsverfahren in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren hat, ist die Wahl der geeigneten Verfahrensart wichtig. Es wird immer die Verfahrensart ausgewählt, mit der die angestrebten Ziele möglichst einfach, schnell und kostengünstig erreicht werden können.

Das FlurbG unterscheidet folgende Verfahrensarten:

  • Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
  • Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
  • Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG -> Wahl für Großbauvorhaben, z. B. Autobahnbau
  • Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG
  • Freiwilliger Landtausch nach § 103a FlurbG (Sonderfall)

Weitere Informationen zur Flurbereinigung / Flurneuordnung sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformationdes (TLBG) zu finden (siehe nachstehender Link).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Flurbereinigung Anordnung
  • Als Flurbereinigung (Flurneuordnung) werden Verfahren zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes nach dem Flurbereinigungsgesetz verstanden.
  • Durch die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und begleitende Infrastrukturmaßnahmen (z. B. ländlicher Wegebau) sollen Nutzungskonflikte beseitigt und der ländliche Raum besser erschlossen werden. Gleichzeitig können für Maßnahmen Dritter Flächen bereitgestellt werden.
  • Es gibt unterschiedliche Verfahrensarten.
  • Zuständig: Die Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsverwaltung im Freistaat Thüringen ist zweistufig organisiert, alle Aufgaben und Befugnisse werden wahrgenommen durch die:
    • oberste Flurbereinigungsbehörde / Flurneuordnungsbehörde, dem Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)
    • obere Flurbereinigungsbehörde / Flurneuordnungsbehörde, dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

      Verantwortlich für die Durchführung der Verfahren ist der für das Verfahrensgebiet jeweils zuständige Flurbereinigungsbereich des TLBG.

Ansprechpunkt

Die Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsverwaltung im Freistaat Thüringen ist zweistufig organisiert, alle Aufgaben und Befugnisse werden wahrgenommen durch die:

  • oberste Flurbereinigungsbehörde / Flurneuordnungsbehörde, dem Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI)
  • obere Flurbereinigungsbehörde / Flurneuordnungsbehörde, dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Verantwortlich für die Durchführung der Verfahren ist der für das Verfahrensgebiet jeweils zuständige Flurbereinigungsbereich des TLBG.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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