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Grundschule Aufnahme

Thüringen 99088050034000, 99088050034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088050034000, 99088050034000

Leistungsbezeichnung

Grundschule Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Abmeldung Grundschule (Synonym), Anmeldung Grundschule (Synonym), Einschulung (Synonym), Schulanmeldung (Synonym), Schulbeginn (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.04.2015

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule.

Volltext

In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang. Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

Anmeldung:

Die Eltern melden ihr Kind in der Zeit vom 10. bis 20. Dezember des Vorjahres in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an. Der Anmeldungstermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss beim zuständigen Schulamt ein Gastschulantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet.
  • Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang.
  • Die Eltern melden ihr Kind in der Zeit vom 10. bis 20. Dezember des Vorjahres in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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