Meldebestätigung ausstellen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Meldeadresse (Synonym), Meldekarte (Synonym), Meldebestätigung (Synonym), Wohnungsnachweis (Synonym), Meldenachweis (Synonym), Meldeschein (Synonym), Anmeldebescheinigung (Synonym), Melderegister (Synonym), Meldung Bescheinigung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.01.2022
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
- Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
- Zuständig: Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.