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Meldebestätigung ausstellen

Thüringen 99115003012000, 99115003012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115003012000, 99115003012000

Leistungsbezeichnung

Meldebestätigung ausstellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Meldeadresse (Synonym), Meldekarte (Synonym), Meldebestätigung (Synonym), Wohnungsnachweis (Synonym), Meldenachweis (Synonym), Meldeschein (Synonym), Anmeldebescheinigung (Synonym), Melderegister (Synonym), Meldung Bescheinigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.01.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Volltext

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Erforderliche Unterlagen

siehe Wohnsitz Anmeldung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
  • Zuständig: Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

Ansprechpunkt

An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden