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Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Landesstraßen - Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes beantragen

Thüringen 99063007080000, 99063007080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063007080000, 99063007080000

Leistungsbezeichnung

Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Landesstraßen - Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schallschutz (Synonym), Auslösewerte (Synonym), Lärmbelastung (Synonym), Lärmsanierung (Synonym), Lärmbeeinträchtigung (Synonym), Krach (Synonym), Lärm (Synonym), Entschädigung wegen Verkehrslärm (Synonym), Straßenlärm (Synonym), Verkehrslärmschutz (Synonym), Grenzwert (Synonym), Immissionen (Synonym), Schallschutzfenster (Synonym), Schallschutz Fenster (Synonym), passiver Lärmschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

Teaser

Wenn Sie von Verkehrslärm durch eine Bundesfernstraße oder Landesstraße beeinträchtigt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Einbau von Lärmschutzfenstern) beantragen.

Volltext

Sie sind von Verkehrslärm beeinträchtigt, der auf eine Bundesfernstraße oder Landesstraße zurückzuführen ist? Als Eigentümer, nicht als Mieter, können Sie beim Straßenbaulastträger einen formlosen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag unter Angaben des Wohnorts, der Straße und der Hausnummer
  • Vollmacht des Bevollmächtigten bei Wohnungseigentümergemeinschaft

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer des Wohnhauses oder der Eigentumswohnung und haben mit der Realisierung der Lärmschutzmaßnahme noch nicht begonnen.
  • Ihr Wohnhaus oder Ihre Eigentumswohnung befindet sich an einer Bundesfernstraße oder Landesstraße.
  • Die Auslösewerte, Grenzwerte gemäß Richtlinie für Verkehrslärm an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sind überschritten.
  • Sofern im Bundes-/Landeshaushalt Haushaltsmittel bereitgestellt und noch nicht ausgeschöpft wurden.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Antragsstellung durch Eigentümer
  • Feststellung der Anspruchsberechtigung dem Grunde nach durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
  • Ortstermin zur Feststellung des Sanierungsaufwandes (gegebenenfalls Feststellung keine Überschreitung der Auslösewerte)
  • Aufforderung zur Angebotseinholung (möglichst 3 Angebote) entsprechend Ortstermin
  • Erstellung einer Vereinbarung mit Festlegung der Erstattungskosten
  • Auftragsvergabe und Einbauarbeiten (zum Beispiel Fenster, Lüfter, Dämmung) sind durch den Eigentümer zu veranlassen und zu überwachen
  • Abnahme der Leistungserbringung durch den Straßenbaulastträger
  • Auszahlung der Erstattung gemäß Vereinbarung, nach Vorlage der Rechnung vom Eigentümer

Bearbeitungsdauer

  • je nach haushaltsrechtlichen Voraussetzungen

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keiner

Kurztext

  • Eigentümer oder ein Bevollmächtigter einer Wohnungseigentümergemeinschaft von dem Wohnhaus oder der Eigentumswohnung an einer Bundesstraßen können formlosen Antrag stellen
  • Einbau von Fenstern, Lüftern und Dämmung sind passiver Lärmschutz
  • zuständig: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV).

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein