Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Landesstraßen - Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes beantragen
Inhalt
Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Landesstraßen - Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes beantragen
Begriffe im Kontext
Schallschutz (Synonym), Auslösewerte (Synonym), Lärmbelastung (Synonym), Lärmsanierung (Synonym), Lärmbeeinträchtigung (Synonym), Krach (Synonym), Lärm (Synonym), Entschädigung wegen Verkehrslärm (Synonym), Straßenlärm (Synonym), Verkehrslärmschutz (Synonym), Grenzwert (Synonym), Immissionen (Synonym), Schallschutzfenster (Synonym), Schallschutz Fenster (Synonym), passiver Lärmschutz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.03.2022
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
Wenn Sie von Verkehrslärm durch eine Bundesfernstraße oder Landesstraße beeinträchtigt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für notwendige Maßnahmen des passiven Lärmschutzes (Einbau von Lärmschutzfenstern) beantragen.
Sie sind von Verkehrslärm beeinträchtigt, der auf eine Bundesfernstraße oder Landesstraße zurückzuführen ist? Als Eigentümer, nicht als Mieter, können Sie beim Straßenbaulastträger einen formlosen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung stellen.
- formloser Antrag unter Angaben des Wohnorts, der Straße und der Hausnummer
- Vollmacht des Bevollmächtigten bei Wohnungseigentümergemeinschaft
- Sie sind Eigentümer des Wohnhauses oder der Eigentumswohnung und haben mit der Realisierung der Lärmschutzmaßnahme noch nicht begonnen.
- Ihr Wohnhaus oder Ihre Eigentumswohnung befindet sich an einer Bundesfernstraße oder Landesstraße.
- Die Auslösewerte, Grenzwerte gemäß Richtlinie für Verkehrslärm an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sind überschritten.
- Sofern im Bundes-/Landeshaushalt Haushaltsmittel bereitgestellt und noch nicht ausgeschöpft wurden.
- Antragsstellung durch Eigentümer
- Feststellung der Anspruchsberechtigung dem Grunde nach durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
- Ortstermin zur Feststellung des Sanierungsaufwandes (gegebenenfalls Feststellung keine Überschreitung der Auslösewerte)
- Aufforderung zur Angebotseinholung (möglichst 3 Angebote) entsprechend Ortstermin
- Erstellung einer Vereinbarung mit Festlegung der Erstattungskosten
- Auftragsvergabe und Einbauarbeiten (zum Beispiel Fenster, Lüfter, Dämmung) sind durch den Eigentümer zu veranlassen und zu überwachen
- Abnahme der Leistungserbringung durch den Straßenbaulastträger
- Auszahlung der Erstattung gemäß Vereinbarung, nach Vorlage der Rechnung vom Eigentümer
- Eigentümer oder ein Bevollmächtigter einer Wohnungseigentümergemeinschaft von dem Wohnhaus oder der Eigentumswohnung an einer Bundesstraßen können formlosen Antrag stellen
- Einbau von Fenstern, Lüftern und Dämmung sind passiver Lärmschutz
- zuständig: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein