Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Standplatzgenehmigung

Thüringen 99050054000000, 99050054000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050054000000, 99050054000000

Leistungsbezeichnung

Standplatzgenehmigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Wochenmarkt (Synonym), Markt (Synonym), Märkte (Synonym), Gewerbe (Synonym), Tagesstandplatz (Synonym), Sondernutzungserlaubnis (Synonym), Saisonstandplatz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Marktsatzung der Gemeinde

Teaser

Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Volltext

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

Kurztext

  • Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
  • Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
  • Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
  • Zuständig: Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

Ansprechpunkt

An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal