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Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

Thüringen 99101004012000, 99101004012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101004012000, 99101004012000

Leistungsbezeichnung

Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sterbefallanzeige (Synonym), Sterbefall (Synonym), gestorben (Synonym), Leichenpass (Synonym), Totenschein (Synonym), Tod (Synonym), Sterbefallbeurkundung (Synonym), Beerdigungsschein (Synonym), Urkunde (Synonym), Leichenschauschein (Synonym), Beerdigung (Synonym), Bestattungsinstitut (Synonym), Hinterbliebene (Synonym), Todesbescheinigung (Synonym), Bestattung (Synonym), Standesamt (Synonym), Standesamtsangelegenheiten (Synonym), Sterbeurkunde (Synonym), Standesamtsangelegenheit (Synonym), tot (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die UEberführung der sterblichen UEberreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Todesfall (1190100)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.10.2021

Fachlich freigegeben durch

TMIK

Teaser

Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

Volltext

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde können stellen:

  • der letzte Ehegatte
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse
  • andere Personen, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes)

Kosten

Eine Sterbeurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

Verfahrensablauf

Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sterbeurkunde Ausstellung
  • jeder Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden
  • eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde
  • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • der letzte Ehepartner,
    • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
  • wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für
    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
    • die Nachlassabwicklung,
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen Auskunft durch: zuständiges Standesamt
  • Beantragung über: Antrag muss beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch eingereicht werden
  • zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Geben Sie bei Ort bitte den Sterbeort ein.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden