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Wahl der kommunalen Volksvertretung

Thüringen 99128017000000, 99128017000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128017000000, 99128017000000

Leistungsbezeichnung

Wahl der kommunalen Volksvertretung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ortsgemeinderat (Synonym), Abgeordnetenhaus (Synonym), Stadtbürgerschaft (Synonym), Wahl zur Bürgerschaft (Synonym), Stadtrat (Synonym), Mandat (Synonym), Rat der Gemeinde (Synonym), Wahlen (Synonym), Samtgemeinde (Synonym), Wahl der Bürgerschaft (Synonym), Einheitsgemeinde (Synonym), Ortswahl (Synonym), Ratsversammlung (Synonym), Stadtverordnetenversammlung (Synonym), Verbandsgemeinderat (Synonym), Wahlperiode (Synonym), Marktgemeinderat (Synonym), Bürgerschaft (Synonym), Rat der Stadt (Synonym), Stadtvertretung (Synonym), Gemeinderat (Synonym), Kommunalwahl (Synonym), Gemeinde (Synonym), Gemeindevertretung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Organisation von Wahlen.

Volltext

Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht.
  • Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
  • Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
  • Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.
  • Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
  • Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

Ansprechpunkt

Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde.
Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden