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Verwendung des Landeswappens Genehmigung

Thüringen 99062003006000, 99062003006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99062003006000, 99062003006000

Leistungsbezeichnung

Verwendung des Landeswappens Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Landeswappen (Synonym), Wappen des Landes (Synonym), Wappentier (Synonym), Hoheitssymbol (Synonym), Wappen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hoheitszeichen (062)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.02.2016

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Staatskanzlei

Teaser

Die Verwendung des Thüringer Landeswappens ist nur den Stellen des Landes erlaubt. Das sogenannte Thüringen-Signet darf hingegen von jeder/m benutzt werden.

Volltext

Am 10. Januar 1991 beschloss der Thüringer Landtag das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen, veröffentlicht im Gesetzblatt für das Land Thüringen Nr. 1/1991.
Danach zeigt das Thüringer Landeswappen einen aufrecht stehenden, achtfach rot-silbern gestreiften, goldgekrönten und goldbewehrten Löwen auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen.

Fällt bei erster Betrachtung dieses Wappens zunächst eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Wappen des Landes Hessen auf, zeigen sich bei genauem Vergleich jedoch vier wichtige Unterschiede:
Der hessische Löwe ist zehnfach quergestreift, wobei diese Streifung von oben her mit Silber beginnt, er ist ungekrönt, und auf den Schildgrund sind keine Sterne gestreut.

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zum Thüringer Landeswappen ist die Verwendung des Landeswappens ausschließlich den Behörden und Dienststellen des Landes vorbehalten.
Für die Nutzung durch Dritte wurde durch die Landesregierung ein Thüringer Wappen für alle, das so genannte Thüringen-Signet, entwickelt, welches aus dem Internet herunter geladen sowie kosten- und genehmigungsfrei durch Jedermann verwendet werden kann. Sie finden dieses auf der Homepage des Freistaates Thüringen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zum Thüringer Landeswappen ist die Verwendung des Landeswappens ausschließlich den Behörden und Dienststellen des Landes vorbehalten.
  • Für die Nutzung durch Dritte wurde durch die Landesregierung ein Thüringer Wappen für alle, das so genannte Thüringen-Signet, entwickelt, welches aus dem Internet herunter geladen sowie kosten- und genehmigungsfrei durch Jedermann verwendet werden kann. Sie finden dieses auf der Homepage des Freistaates Thüringen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden