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Fahrzeugzulassung - Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

Thüringen 99036047001000, 99036047001000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036047001000, 99036047001000

Leistungsbezeichnung

Fahrzeugzulassung - Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

Leistungsbezeichnung II

Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Kfz-Zulassung (Synonym), Fahrzeug wieder anmelden (Synonym), Anhänger wieder anmelden (Synonym), Straßenzulassung (Synonym), Fahrzeug erneut zulassen (Synonym), Motorrad wieder zulassen (Synonym), Motorrad wieder anmelden (Synonym), Abgemeldetes Fahrzeug zulassen (Synonym), Kfz wieder zulassen (Synonym), Auto wieder anmelden (Synonym), Pkw (Synonym), Wiederanmeldung (Synonym), Saisonfahrzeug (Synonym), Kfz (Synonym), Saison-Zulassung (Synonym), Anhänger wieder zulassen (Synonym), Auto wieder zulassen (Synonym), Pkw wieder zulassen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Teaser

Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden. 
 

Volltext

Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor erneut anmelden. 

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
 

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
  • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters 
    • bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
  • Es gab keinen Halterwechsel.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen, sonst kann die Zulassung verweigert werden.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 Euro oder mehr, dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Kosten

Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Verfahrensablauf

Wiederzulassung über das Internet

Sie können den Antrag auf Wiederzulassung auch über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde stellen, wenn Sie bei Abmeldung der letzte Halter des Fahrzeugs gewesen sind und noch dieselbe Zulassungsbehörde für Sie zuständig ist.

Voraussetzungen dafür sind außerdem:

  •  ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion
  •  eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  •  eine bei der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) erfolgte Kennzeichenreservierung

Hinweis

Auf der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) ist ein verdeckter, aber freilegbarer Sicherheitscode aufgebracht, der an einem silbernen Aufkleber zu erkennen ist.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 

Kurztext

  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter Erteilung
  • abgemeldetes Fahrzeug wird von derselben Halterin oder von demselben Halter wieder angemeldet
  • Beantragung bei der zuständigen Zulassungsbehörde
  • erforderliche Unterlagen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
  • Voraussetzungen:
    • Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb
    • es gibt keinen Halterwechsel
    • rückständige Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen können zur Verweigerung der Zulassung führen
    • keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr; bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt
    • bei Vertretung durch andere Person muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden
  • Beantragung vor Ort und regional auch online möglich
  • zuständig: vor Ort zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Ansprechpunkt

  • Für natürliche Personen:
    Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde des Wohnorts; bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung.
  • Für juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden:
    Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
    Besteht im Inland kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Zulassungsbehörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.

Zuständige Stelle

Zulassungsbehörde

Formulare

Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrzeug-Zulassungsbehörde.

Manche Behörden stellen auch Formulare digital auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.