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Petition an den Thüringer Landtag

Thüringen 99030009029000, 99030009029000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030009029000, 99030009029000

Leistungsbezeichnung

Petition an den Thüringer Landtag

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Parlament (Synonym), Bürgeranwalt (Synonym), Online-Petitionen (Synonym), Volksvertretung (Synonym), Bürgerbeauftragter (Synonym), eingeschränktes Petitionsrecht (Synonym), Bitte (Synonym), Politik (Synonym), Petitionsausschuss (Synonym), Öffentliche Petitionen (Synonym), Eingabe (Synonym), Beschwerde (Synonym), Petent (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bürgerengagement (030)

Verrichtungskennung

Prüfung (029)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Beschwerden und Petitionen (2140200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.08.2013

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landtag

Teaser

Der vom Thüringer Landtag gebildete Petitionsausschuss entscheidet über die an ihn eingereichten bürgerlichen Bitten und Beschwerden, die sogenannten Petitionen.

Volltext

Jeder hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Diese Bitten und Beschwerden werden Petitionen oder Eingaben genannt.

Über die an den Thüringer Landtag gerichteten Petitionen entscheidet der vom Landtag gebildete Petitionsausschuss. Er prüft die Petitionen in der Sache, wenn die Person oder die Stelle, auf deren Verhalten sich die Petition richtet, öffentliche Aufgaben wahrnimmt und der Aufsicht des Freistaats Thüringen untersteht.

Petitionen können schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Wer sein Anliegen persönlich vortragen möchte, kann dafür die Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses nutzen oder einen Gesprächstermin mit der Landtagsverwaltung vereinbaren.

Weitere Informationen zum Petitionsausschuss, seine Zuständigkeit, zum Einreichen einer Petition und zum Petitionsverfahren finden Sie auf der Website des Thüringer Landtags.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Über die an den Thüringer Landtag gerichteten Petitionen entscheidet der vom Landtag gebildete Petitionsausschuss. Er prüft die Petitionen in der Sache, wenn die Person oder die Stelle, auf deren Verhalten sich die Petition richtet, öffentliche Aufgaben wahrnimmt und der Aufsicht des Freistaats Thüringen untersteht.

Petitionen können schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Wer sein Anliegen persönlich vortragen möchte, kann dafür die Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses nutzen oder einen Gesprächstermin mit der Landtagsverwaltung vereinbaren.

Ansprechpunkt

Thüringer Landtag, Petitionsausschuss

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Schriftliche Petitionen können auch elektronisch eingereicht werden, wenn dafür das auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet bereitgestellte Formular verwendet wird.