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Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen

Thüringen 99001025018000, 99001025018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001025018000, 99001025018000

Leistungsbezeichnung

Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verpackungsentsorgung (Synonym), Abfallsammlung (Synonym), Abfallvermeidung (Synonym), Abfallentsorgung (Synonym), Rücknahmepflichten von Abfällen (Synonym), Recycling (Synonym), Abfallverwertung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Teaser

Unternehmen können sich über Abfallvermeidung und Recycling beraten lassen und werden umfangreich über gesetzliche Pflichten wie die getrennte Sammlung, Rücknahme und Entsorgung von Abfällen informiert.

Volltext

Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Kammer oder dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Verbindung.
  • Je nach Bedarf und Möglichkeiten beraten diese Ihr Unternehmen oder lässt Ihnen Informationsmaterialien zukommen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
  • Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger klären Unternehmen über Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und Recycling auf.
  • Sie informieren über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.
  • Zuständig: Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern, Handwerkskammern sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Formulare

nicht vorhanden