Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Verpackungsentsorgung (Synonym), Abfallsammlung (Synonym), Abfallvermeidung (Synonym), Abfallentsorgung (Synonym), Rücknahmepflichten von Abfällen (Synonym), Recycling (Synonym), Abfallverwertung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
21.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Unternehmen können sich über Abfallvermeidung und Recycling beraten lassen und werden umfangreich über gesetzliche Pflichten wie die getrennte Sammlung, Rücknahme und Entsorgung von Abfällen informiert.
Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.
- Sie setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Kammer oder dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Verbindung.
- Je nach Bedarf und Möglichkeiten beraten diese Ihr Unternehmen oder lässt Ihnen Informationsmaterialien zukommen.
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
- Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger klären Unternehmen über Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und Recycling auf.
- Sie informieren über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.
- Zuständig: Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern, Handwerkskammern sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.