Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
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Die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern beraten Unternehmen über Abfallvermeidung und Recycling. Sie informieren über gesetzliche Pflichten wie die getrennte Sammlung, Rücknahme und Entsorgung von Abfällen.
Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.
Sie setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Kammer in Verbindung. Je nach Bedarf und Möglichkeiten berät die Kammer Ihr Unternehmen oder lässt Ihnen Informationsmaterialien zukommen.
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
- Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern klären Unternehmen über Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und Recycling auf.
- Sie informieren über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.
- Zuständig: Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern, Handwerkskammern
Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern