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Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen

Thüringen 99001025018000, 99001025018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001025018000, 99001025018000

Leistungsbezeichnung

Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Rücknahmepflichten von Abfällen (Synonym), Abfallvermeidung (Synonym), Abfallverwertung (Synonym), Verpackungsentsorgung (Synonym), Abfallsammlung (Synonym), Abfallentsorgung (Synonym), Recycling (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern beraten Unternehmen über Abfallvermeidung und Recycling. Sie informieren über gesetzliche Pflichten wie die getrennte Sammlung, Rücknahme und Entsorgung von Abfällen.

Volltext

Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Kammer in Verbindung. Je nach Bedarf und Möglichkeiten berät die Kammer Ihr Unternehmen oder lässt Ihnen Informationsmaterialien zukommen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
  • Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern klären Unternehmen über Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und Recycling auf.
  • Sie informieren über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.
  • Zuständig: Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern, Handwerkskammern

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern

Formulare

nicht vorhanden