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Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen

Thüringen 99110027101000, 99110027101000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110027101000, 99110027101000

Leistungsbezeichnung

Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kennnummer (Synonym), Ökohaltung (Synonym), Freilandhaltung (Synonym), Erzeugercode (Synonym), Eierstempel (Synonym), Legehennenbetrieb (Synonym), Kennzeichnungspflicht (Synonym), Eier (Synonym), Eierkennzeichnung (Synonym), Geflügel (Synonym), Käfighaltung (Synonym), Hühner (Synonym), Henne (Synonym), Registrierungspflicht (Synonym), Bodenhaltung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Mitteilung (101)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Teaser

Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb bzw. Ihrer Legehennenhaltung vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen bzw. diese, unter bestimmten Voraussetzungen, registrieren lassen. Mit der Registrierung wird Ihnen eine Kennnummer zugeteilt.

Volltext

Legehennenbetriebe bzw. -haltungen sind registrierungspflichtig, wenn sie

  • 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl.

  • Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes,
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts und/oder der Ökokontrollstelle sowie
  • bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.

Voraussetzungen

  • Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
  • Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
  • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.

Kosten

Die Registrierung bzw. Änderung der Registrierung ist nach Nr. 5.5.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL) kostenpflichtig.

Es fallen abhängig vom Bearbeitungsaufwand und Haltungssystem Kosten in Höhe von 25,- bis 484,- € an.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags
  • ggf. Rückfragen der Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
  • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags und Nachweis der Einhaltung der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2 bis 3 Wochen.

Frist

Die Registrierung ist vor Beginn der Vermarktung der Eier erforderlich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ggf. ist die Zulassung einer Packstelle erforderlich. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zur zuständigen Stelle auf.

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.

Kurztext

  • Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb bzw. Ihrer Legehennenhaltung vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen bzw. diese ggf. registrieren lassen.
  • Mit der Registrierung wird Ihnen bzw. Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
  • Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Zuständig: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Ansprechpunkt

In Thüringen wenden Sie sich bitte an das

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Formulare

nicht vorhanden