Wilden Müll zur Entsorgung melden
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Sie möchten wilden Müll oder illegal entsorgten Unrat melden, so können Sie sich an die zuständige Behörde wenden und diese initiiert die Entsorgung.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
- Beschreibung des Fundortes
- Beschreibung der Verunreinigung
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
- Wilder Müll Entsorgung
- Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
- Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
- Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
- Für die Meldung werden benötigt: Beschreibung des Fundortes, Beschreibung der Verunreinigung, gegebenenfalls Fotos des Fundortes.
- Zuständig:
- Für die Meldung von „wildem Müll“ in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, die untere Abfallbehörde der Stadt bzw. des Landkreises.
- Für die Meldung außerorts auf oder entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.
Wenn Sie „wilden Müll“ in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Sie erreichen diese über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr