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Behinderung Feststellung beantragen

Thüringen 99015004037000, 99015004037000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015004037000, 99015004037000

Leistungsbezeichnung

Behinderung Feststellung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Feststellung einer Behinderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gehörlosigkeit (Synonym), Schwerbehindertenausweis (Synonym), Rundfunkgebührenermäßigung (Synonym), Grad der Behinderung (Synonym), Merkzeichen (Synonym), Blindheit (Synonym), Feststellung einer Behinderung (Synonym), gehbehindert (Synonym), Schwerbehindertenantragstellung (Synonym), gehörlos (Synonym), Nachteilsausgleich (Synonym), Gehbehinderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)

Teaser

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt und Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgestellt.

Volltext

Wenn Sie eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung beziehungsweise Krankheit haben und diese als Behinderung anerkennen lassen möchten, dann können Sie dies beantragen.

Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so können Sie einen Schwerbehindertenausweis separat beantragen.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflosigkeit
  • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
  • GL – Gehörlosigkeit
  • BL – Blindheit
  • TBL – Taubblindheit

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • falls vorhanden: Feststellung über den Grad der Behinderung, der Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts oder einer anderen Feststellungsbehörde)
  • ein aktuelles Passfoto (nur sofern ein Schwerbehindertenausweis beantragt wird)
  • wenn möglich: medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten); Ärztliche Unterlagen werden sonst durch die zuständige Stelle von Ärztinnen/Ärzten, Krankenhäusern etc. angefordert
  • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person 
  • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

Voraussetzungen

  • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
  • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

Kosten

 Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Die Feststellung der Behinderung erfolgt auf Antrag.
  • Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden.
  • Haben Sie den Antrag zunächst formlos gestellt, müssen Sie das Formular der zuständigen Stelle im Nachgang ausfüllen und einreichen.
  • Nach Antragstellung werden die von Ihnen gegebenenfalls eingereichten Unterlagen geprüft. 
  • Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
  • Alle dann vorhandenen Unterlagen werden erneut geprüft.
  • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Frist

Sie müssen keine Fristen beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.
  • Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen, wie unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder –befreiung, Parkerleichterungen und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • Feststellung einer Behinderung beantragen.
  • Bei einer länger als sechs Monate andauernde Gesundheitsstörung/Krankheit, kann ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt werden.
  • Ein schriftlicher Antrag sowie die Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise ist notwendig.
  • Es fallen keine Gebühren an.
  • Zuständig: Die für den Wohnort zuständige Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt bzw. das zuständige Landratsamt des Landkreises.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt beziehungsweise Landratsamt des Landkreises

Formulare

nicht vorhanden