Abgrenzung Handwerk/Industrie/Handel/Dienstleistungen
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Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen der IHK oder HWK zugehörig ist, können Sie sich bei den jeweiligen Kammern beraten lassen.
Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zur Handwerkskammer (HWK) bzw. zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zum Teil eine komplexe Fragestellung.
Die Frage der Abgrenzung zum Handwerk stellt sich nicht nur bei Existenzgründern, sondern auch bei Betrieben, die sich im Grenzbereich von Handwerk und Industrie bewegen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob für die selbständige Ausübung einer Tätigkeit eine handwerkliche Qualifikation erforderlich ist.
Sie können sich durch die Handwerkskammer und/oder durch die Industrie- und Handelskammer dazu beraten lassen.
Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur Handwerkskammer gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sogenannten Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.
In Zweifelsfällen wird die Kammerzugehörigkeit zwischen IHK und Handwerkskammer einvernehmlich geklärt.
- Bei Fragen zur Kammerzugehörigkeit können die IHK bzw. HWK beraten.
- In einigen Fällen ist auch eine doppelte Kammerzugehörigkeit gegeben.
- In Zweifelsfällen wird die Kammerzugehörigkeit zwischen IHK und Handwerkskammer einvernehmlich geklärt.
- Zuständig: Mitarbeiter der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer bzw. Berater ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
- Handwerkskammer Erfurt: www.hwk-erfurt.de
- Handwerkskammer für Ostthüringen: www.hwk-gera.de
- Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de
bzw. an die Berater ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK)
- IHK Erfurt www.erfurt.ihk.de
- IHK Ostthüringen zu Gera www.gera.ihk.de
- IHK Südthüringen www.suhl.ihk.de