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Erlaubnis für eine abfallwirtschaftlichen Tätigkeit erhalten

Thüringen 99001040001001, 99001040001001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001040001001, 99001040001001

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für eine abfallwirtschaftlichen Tätigkeit erhalten

Leistungsbezeichnung II

Die Erlaubnis für die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sammler (Synonym), Gefährlich (Synonym), Gefährliche Abfälle (Synonym), Händler (Synonym), Entsorgungsfachbetrieb (Synonym), Tätigkeit (Synonym), Kreislaufwirtschaftsgesetz (Synonym), Makler (Synonym), Beförderer (Synonym), Abfall/Abfälle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

der Erlaubnis

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von   gefährlichen Abfällen müssen Sie eine Erlaubnis für diese   Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen. Wenn Sie von der Erlaubnispflicht befreit sind, reicht die Anzeige Ihrer Tätigkeit aus.

Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten, und es haben sich wesentliche Umstände geändert, so muss die Erlaubnis erneut beantragt werden. Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler beziehungsweise Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
  • die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige (nur, wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten)
  • Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
  • ein Auszug aus dem Handels, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Antrag erfolgt ist)
  • Nachweis einer Betriebs und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
  • Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen
  • Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (soweit Sie eine Erlaubnis für die Tätigkeiten Sammeln oder Befördern beantragen möchten und die Beförderung auf öffentlichen Straßen stattfindet).

Voraussetzungen

  • Die zuständige Behörde hat die Erlaubnis zu erteilen, wenn:
    • keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben, sowie
    • der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und das sonstige Personal über die für ihre Tätigkeit notwendige Fach und Sachkunde verfügen.
  • Zudem müssen die Anforderungen der Anzeige beziehungsweiseErlaubnispflichtigen sowie die Anforderungen an das sonstige Personal der Fach- und Sachkunde, die durch die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällenkonkretisiert werden, erfüllt werden.
  • Zudem zu beachten sind Nachweis und Registerpflichten.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 250€ - 5.000€

Verfahrensablauf

  • Wollen Sie erstmalig als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen diese Tätigkeit aufnehmen oder haben sich wesentliche Umstände Ihrer Tätigkeit geändert, beantragen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde. Per Mail oder mithilfe des Online-Formulars geben Sie dazu Ihre Daten an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Im Falle des Onlineformulars müssen Sie den Antrag zum Abschluss qualifiziert elektronisch signieren. Hierzu kann zumBeispiel die im elektronischen Abfallnachweisverfahren genutzte Signaturkarte und der dort verwandte Kartenleser eingesetzt werden. Zur Signatur ist eine Signatur-Software der Firma Governikus, Signer WebEdition notwendig. Die Software muss im Vorfeld auf Ihrem Rechnersystem lokal installiert sein. Den Download mit Anweisungen erhalten Sie auf der Website der GOES. Die Behörde sendet Ihnen eine Empfangsbestätigung zu. Nach Prüfung des Antrags und Ihrer Unterlagen kann die die Behörde:
    • Unterlagen nachfordern oder
    • die Erlaubnis mit oder ohne Nebenbestimmungen erteilen oder
    • die Erlaubnis ablehnen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Vor Aufnahme der Tätigkeit

Hinweise

Wenn Sie gefährliche Abfälle befördern, sammeln, handeln oder makeln möchten ist dafür eine Erlaubnis notwendig oder die Anerkennung als Antsorgungsfachbetrieb.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Bestätigung der Anzeige
  • Wenn Sie gefährlichen Abfall:
    • Sammeln
    • Befördern
    • Handeln oder Makeln
  • Müssen sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis     beantragt haben
  • Anmeldung online
  • Zuständig: Landkreis und kreisfreie Städte im Einzelfall TLUBN

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreis und kreisfreie Städte

Formulare

nicht vorhanden