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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)

Thüringen 99108012134001, 99108012134001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012134001, 99108012134001

Leistungsbezeichnung

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Telekommuniktationslinie (Synonym), Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung (Synonym), Sondernutzung (Synonym), Sondernutzungserlaubnis für Straßen (Synonym), Strom (Synonym), Sondernutzungserlaubnis (Synonym), Gas (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Zustimmung (134)

Verrichtungsdetail

für Telekommunikationslinien

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Für das Verlegen von Leitungen, z. B. Rohr- oder Kabelleitungen, unter öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
  • Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
  • Zuständig: die jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.