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Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr erhalten

Thüringen 99108004001000, 99108004001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108004001000, 99108004001000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beschränkungen (Synonym), Fahrzeug (Synonym), Abmessungen Fahrzeug und Ladung (Synonym), Nachtparkverbot (Synonym), Straßenbenutzung (Synonym), Werbung an Verkehrszeichen (Synonym), Straßenverkehr (Synonym), Ausnahme (Synonym), Lautsprecher betreiben (Synonym), Verkehrszeichen (Synonym), Sonntagsparkverbot (Synonym), Vorschriftzeichen oder Richtzeichen (Synonym), Halten (Synonym), Parken (Synonym), Feiertagsparkverbot (Synonym), Anlegen von Sicherheitsgurten (Synonym), Verbot (Synonym), Hindernisse (Synonym), Sonntagsfahrverbot und Feiertagstagsfahrverbot (Synonym), Halten und Parken (Synonym), Hindernisse auf der Straße (Synonym), Tragen von Schutzhelmen (Synonym), Vorschriften über die Straßenbenutzung (Synonym), Waren oder Leistungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.08.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Zu Geboten und Verboten der Straßenverkehrs-Ordnung sind auf Antrag Ausnahmen möglich.

Volltext

Es ist nicht immer möglich, die Gebote und Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung für einen reibungslosen Ablauf einzuhalten. Insofern kann im Einzelfall eine Ausnahme nach Beantragung erteilt werden.

Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für den konkreten Sachverhalt.

Voraussetzungen

Jeder und Jede mit einem begründeten Anliegen sind antragsberechtigt. Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

Kosten

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung inkl. Begründung bei der zuständigen Behörde
  • Antragsprüfung unter evtl. Beteiligung weiterer Stellen
  • Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde
  • Erteilung oder Ablehnung der Ausnahme

Bearbeitungsdauer

Hängt vom jeweiligen Einzelfall und Beteiligung weiterer Stellen ab.

Frist

Es gelten im Regelfall keine Fristen, jedoch sollte ein Antrag möglichst frühzeitig und nicht kurzfristig gestellt werden. Gewisse Bearbeitungszeiten sollten der Behörde eingeräumt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.

Kurztext

  • Für Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr müssen beantragt werden.
  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für den konkreten Sachverhalt sind einzureichen.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Ansprechstelle: Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörden, Thüringer Landesverwaltungsamt.

Ansprechpunkt

Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Anträge sind in der Regel formlos, möglichst schriftlich (mit Begründung) zu stellen.