Tierschutzbeauftragte bestellen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Als Träger von Einrichtungen, denen Tierversuche und ähnliche Tätigkeiten durchgeführt werden, müssen Sie einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie eine der nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten ausführen wollen, dann müssen Sie als Träger der Einrichtung beziehungsweise als die für den Betrieb verantwortliche Person einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:
- Sie züchten, halten oder verwenden Wirbeltiere oder Kopffüßer, die dazu bestimmt sind in Tierversuchen verwendet zu werden;
- Sie züchten, halten oder verwenden Wirbeltiere oder Kopffüßer, deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden;
- Sie töten Wirbeltiere, um ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden;
- Sie entnehmen von lebenden Wirbeltieren vollständig oder teilweise Organe oder Gewebe, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen.
- Anzeige der Bestellung eines Tierschutzbeauftragten
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die bestellte Person die Voraussetzungen erfüllt (Hochschulabschluss, Erwerb von entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten im Versuchstierbereich)
- Angaben zu Stellung (Weisungsfreiheit) und Befugnissen der oder des Tierschutzbeauftragten
- gegebenenfalls Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Hinweis: Von fremdsprachigen Unterlagen werden eine Kopie in der Originalsprache und die Kopie einer deutschen Übersetzung benötigt. Übersetzungen müssen Sie von einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin beziehungsweise von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer anfertigen lassen.
Der oder die Tierschutzbeauftragte
- ist bei der Erfüllung der Aufgaben weisungsfrei,
- verfügt über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin (im Einzelfall Zulassung von begründeten Ausnahmen möglich),
- darf nicht zugleich die für das Züchten oder Halten der Tiere verantwortliche Person sein (im Einzelfall Zulassung von begründeten Ausnahmen möglich),
- darf nicht gleichzeitig zuständig für Tierversuche sein, die er selbst durchführt.
- besitzt die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten, welche durch regelmäßige Fortbildungen auf dem Stand von Wissenschaft und Technik zu halten sind, und
- besitzt die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit.
Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so müssen Sie deren Aufgabenbereiche festlegen.
Bestellung:
Bestimmen Sie vor Aufnahme der betreffenden Tätigkeiten die als Tierschutzbeauftragte zu verpflichtenden Personen.
- Die Stellung und die Befugnisse der oder des Tierschutzbeauftragten müssen Sie durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form regeln.
- Wenn Sie mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen, dann müssen Sie deren Aufgabenbereiche festzulegen.
Anzeige:
Als vertretungsberechtigte Person der Einrichtung teilen Sie dem TLV mit, welche Personen Sie als Tierschutzbeauftragte bestellt haben.
- Die Anzeige - gegebenenfalls mit Antrag auf Ausnahmegenehmigung -reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen unterschrieben auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:
- Nach Eingang der Anzeige im TLV erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Das TLV prüft die Unterlagen.
- Wenn erforderlich, erhalten Sie Rückfragen und das TLV fordert fehlende Unterlagen gegebenenfalls nach.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie beziehungsweise die anzeigende/beantragende Einrichtung eine Anzeigenbestätigung beziehungsweise einen Bescheid über die Genehmigung der Ausnahme.
Sie müssen die Anzeige vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten der Einrichtung machen.
- Tierschutzbeauftragte Bestellung anzeigepflichtig
- Anzeige durch Träger der Einrichtung beziehungsweise für Betrieb verantwortliche Person
- Bestellung Tierschutzbeauftragter erforderlich, wenn:
- Wirbeltiere/Kopffüßer gezüchtet, gehalten oder verwendet, die für Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind;
- Wirbeltiere/Kopffüßer gezüchtet, gehalten oder verwendet, deren Organe/Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden;
- Wirbeltiere getötet, um Organe/Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden;
- von lebenden Wirbeltieren vollständig oder teilweise Organen/Geweben entnommen, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen.
- Unter anderem beraten diese über Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes
- Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
- Zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung 2.