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Werkstattkarte erstmalig beantragen

Thüringen 99108057001000, 99108057001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108057001000, 99108057001000

Leistungsbezeichnung

Werkstattkarte erstmalig beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fahrtenschreiberkarte (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Tachograph (Synonym), Digitales Kontrollgerät (Synonym), Tachograf (Synonym), Lenk- und Ruhezeiten (Synonym), Kontrollgerätekarte (Synonym), Sozialvorschriften (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Ihr Unternehmen baut Fahrtenschreiber ein oder kalibriert diese? Dann benötigen Sie eine Werkstattkarte, die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.

Volltext

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

  • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • Fahrzeughersteller,
  • Werkstätten sowie
  • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.

Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, gesetzlichen Vertreter, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
  • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
    • nicht älter als 3 Jahre
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
  • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
    • nicht älter als 3 Jahre

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
    • eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 42€

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
  • Die Karte wird Ihnen zusammen mit dem Kostenbescheid zugesandt.
  • Nach Erhalt bestätigen Sie bitte den Empfang mit der beigefügten Empfangsbestätigung.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 1 Jahr(e)
Wenn Sie zum ersten Mal eine Werkstattkarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. 

Kurztext

  • Werkstattkarte Erteilung
  • erstmalig eine Werkstattkarte beantragen
  • Antrag stellen können
    • Unternehmerinnen oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Personen
  • Werkstattkarte ist Fahrtenschreiberkarte für
    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren verantwortliche Fachkräfte (Installateurinnen und Installateure)
  • Werkstattkarte nutzen Fachkräfte, um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen
  • Werkstattkarte ist PIN-geschützt
    • persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt
  • Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und nur dort einsetzen
  • Werkstattkarte ist 1 Jahr gültig
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere – Hier: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich direkt an die nebenstehend benannte zuständige Stelle des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden