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Sprengstoff verantwortliche Personen anzeigen

Thüringen 99089068169000, 99089068169000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089068169000, 99089068169000

Leistungsbezeichnung

Sprengstoff verantwortliche Personen anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

gewerbliche Tätigkeit (Synonym), Sprengstoffgesetz (Synonym), Sprengstoff (Synonym), Explosionsgefährliche Stoffe (Synonym), Explosivstoff (Synonym), Bestellung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Anzeige (169)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union (Registrierung als Arbeitgeber, Registrierung von Beschäftigten, Mitteilung über das Ende eines Vertrags eines Beschäftigten, Zahlung von Sozialbeiträgen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Renten)

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Wenn Sie im Besitz eines Betriebes sind, der den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, und eine verantwortliche Person nach dem Sprengstoffgesetz bestellen möchten, dann erhalten Sie hier Informationen dazu.

Volltext

Wenn Sie als Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach dem Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Behörde mitteilen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständige Behörde.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz - Anzeige
  • Die Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz muss der Inhaber des Betriebs bei der zuständigen Behörde anzeigen.
  • Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
  • Die Anzeige der Bestellung beziehungsweise Erlöschung der Bestellung muss unverzüglich gemacht werden.
  • Zuständig: das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt .

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden