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Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Thüringen 99009045261000, 99009045261000 Typ 2, Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009045261000, 99009045261000

Leistungsbezeichnung

Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 2, Typ 3

Begriffe im Kontext

Strahlenschutz (Synonym), Änderung Befugnisse (Synonym), Ausscheiden (Synonym), Fachkunde (Synonym), SSB (Synonym), Änderung Aufgaben (Synonym), Strahlenschutzbeauftragter (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Atomare Angelegenheiten (009)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (2030800)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Teaser

Als strahlenschutzverantwortliche Person müssen Sie die Behörde informieren, wenn Sie Strahlenschutzbeauftragte bestellen oder abbestellen. Das gilt auch, wenn sich der Aufgabenbereich oder die Befugnisse von Strahlenschutzbeauftragten ändern.

Volltext

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.

In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,

  • wenn die strahlenschutzbeauftragte Person ausscheidet oder Sie diese entpflichten und Sie eine andere Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen
  • wenn sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Zuverlässigkeit, Führungszeugnis (Belegart O)
  • Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesen oder weiteren Betreibenden mit Angabe der Betreiberin oder des Betreibers und in welchem Umfang
  • bei Ärztinnen und Ärzten: Nachweis der Approbation

Voraussetzungen

  • Es gibt keine Bedenken der Behörde gegen die Zuverlässigkeit der Person, die Sie zur strahlenschutzbeauftragen Person bestellen und der Behörde mitteilen.
  • Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz liegt vor.
  • Bei Ärztinnen und Ärzten: Approbation

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Mitteilung zum Strahlenschutzbeauftragten kann Online, postalisch oder per E-Mail erfolgen.

Tragen sie alle notwendigen Daten in das Onlineformular ein.

Laden sie die notwendigen Unterlagen hoch.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)
Wenn die Behörde mehrfach Unterlagen nachfordern muss, kann sich das Verfahren verlängern.

Frist

Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gebührenbescheid:

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme
  • Als Strahlenschutzverantwortliche müssen Sie die Behörde über die Bestellung und Abbestellung von Strahlenschutzbeauftragten informieren.
  • Angaben zu den Röntgeneinrichtungen beziehungsweise den radioaktiven Stoffen, mit denen die strahlenschutzbeauftragte Person umgehen wird
  • Beschreibung der Aufgaben, des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches und der Befugnisse erforderlich, beispielsweise Weisungsbefugnis, Handlungsbefugnis
  • zuständig: für Genehmigungen ist das TLUBN zuständig und für Anzeigen das TLV 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an dasThüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik

Thüringer Landesamt Für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21

Formulare

nicht vorhanden