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Kraftfahrzeugkennzeichen - grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen

Thüringen 99036029069000, 99036029069000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036029069000, 99036029069000

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeugkennzeichen - grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Zuteilung (069)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Die Erteilung eines grünen Kennzeichnes für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Bestimmte, gemäß Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen z.B.

  • Fahrzeuge bestimmter gemeinnütziger Organisationen,
  • land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und
  • bestimmte Anhänger - Ausnahmen hiervon sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufgelistet.

Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk oder bis zu einem Halterwechsel. Wenn die Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen nicht vorliegt, kann durch das Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt muss das grüne Kennzeichen auf schwarz in der Zulassungsbehörde geändert werden.  

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Steuervergünstigung mit erforderlichen Nachweisen (entsprechende Anträge können beim Hauptzollamt oder unter www.zoll.de abgerufen werden

Die Unterlagen sind im Einzelfall (vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung) um weitere Nachweise zu ergänzen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Auskünfte zu den Gebühren erteilt die Zulassungsbehörde. Zusätzliche Gebühren fallen für das grüne Kennzeichen nicht an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bei Zuteilung der grünen Kennzeichen besteht keine Frist. Bei einem Wegfall der Voraussetzungen ist die sofortige Vorsprache in der Zulassungsbehörde erforderlich.  

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Kennzeichen werden von der zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt. Sie erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern oder Folien.

Grüne Kennzeichen müssen fest am Fahrzeug angebracht sein; sie dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bestimmte von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund.
  • Es sind bestimmte Nachweise einzureichen.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt oder das zuständige Hauptzollamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.
  • Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt oder das zuständige Hauptzollamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Anträge auf Steuervergünstigung mit den erforderlichen Nachweisen können beim Hauptzollamt nachgefragt oder unter www.zoll.de abgerufen werden.