Brandschutz
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
09.05.2011
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Aufgabenträger sind
- die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes und
- das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe.
Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -funktechnik sowie zum Neubau/ Umbau von Feuerwehrhäusern.
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an Ihre Gemeinde.
In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.