Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Nebenwohnsitz anmelden

Thüringen 99115005104002, 99115005104002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005104002, 99115005104002

Leistungsbezeichnung

Nebenwohnsitz anmelden

Leistungsbezeichnung II

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zweitwohnsitz (Synonym), Zweitwohnung (Synonym), Nebenwohnsitz (Synonym), Nebenwohnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

Verrichtungsdetail

als Nebenwohnsitz

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde als Nebenwohnung anmelden.

Volltext

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befindet.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung (Meldeschein) bei der Meldebehörde (Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
  • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung)
  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
  • Wenden Sie sich an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der die Nebenwohnung liegt. 

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der die Nebenwohnung liegt. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal