Nebenwohnsitz anmelden
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Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde als Nebenwohnung anmelden.
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befindet.
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung (Meldeschein) bei der Meldebehörde (Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
- Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung)
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
- Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
- Wenden Sie sich an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der die Nebenwohnung liegt.
Wenden Sie sich an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, in der die Nebenwohnung liegt.