Bildungsfreistellung Kostenerstattung beantragen
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Sie haben als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten Bildungsfreistellung gewährt? Dann können Sie eine Kostenerstattung beantragen.
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigen für Zwecke der Weiterbildung Bildungsfreistellung gewähren, können Sie sich die Kosten erstatten lassen.
- das Arbeitsverhältnis beziehungsweise Ausbildungsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten
- es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.
- es handelt sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
- Ihr Beschäftigter hat sich bei einer anerkannten Bildungsveranstaltung zur Weiterbildung angemeldet und die Bildungsfreistellung bei Ihnen fristgerecht schriftlich beantragt.
- Sie reichen den Erstattungsantrag fristgerecht ein.
- Im Anschluss erhalten Sie einen Vorbescheid.
- Nachdem Ihr Beschäftigter an der Weiterbildungsveranstaltung teilgenommen hat, reichen Sie die Ihnen vorgelegte Teilnahmebestätigung inklusive Antrag auf Auszahlung bei der zuständigen Stelle ein.
- Im Anschluss erhalten Sie einen finalen Bescheid zur Kostenerstattung durch die zuständige Stelle.
Den Erstattungsantrag müssen Sie als Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung einreichen.
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung, zu den anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen sowie die gesetzlichen Grundlagen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigen.
Hier soll jedoch unter Berücksichtigung der betrieblichen oder dienstlichen Belange Bildungsfreistellung gewährt werden.
Auf Antrag können Sie als Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten eine pauschalierte Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes erhalten.
Bildungsfreistellung ist ein Rechtsanspruch zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen von Beschäftigten gegenüber Ihnen als Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang können Sie eine Erstattung nach der Beendigung der Weiterbildungsveranstaltung beantragen.
Als Arbeitgeber wenden Sie sich für die Beantragung der Kostenerstattung an das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.
Die erforderlichen Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.