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Bildungsfreistellung Kostenerstattung beantragen

Rheinland-Pfalz 99131021196000, 99131021196000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131021196000, 99131021196000

Leistungsbezeichnung

Bildungsfreistellung Kostenerstattung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Freistellungsanspruch (Synonym), bezahlte Freistellung (Synonym), Fortbildungsurlaub (Synonym), Bildungsfreistellung (Synonym), Berufsbildung (Synonym), Bildungsfreistellung (Synonym), Weiterbildung (Synonym), Weiterbildungsurlaub (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Abrechnung (196)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.11.2024

Fachlich freigegeben durch

MASTD

Teaser

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten Bildungsfreistellung gewährt? Dann können Sie eine Kostenerstattung beantragen.

Volltext

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigen  für Zwecke der Weiterbildung Bildungsfreistellung gewähren, können Sie sich die Kosten erstatten lassen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • das Arbeitsverhältnis beziehungsweise Ausbildungsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten
  • es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.
  • es handelt sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Ihr Beschäftigter hat sich bei einer anerkannten Bildungsveranstaltung zur Weiterbildung angemeldet und die Bildungsfreistellung bei Ihnen fristgerecht schriftlich beantragt.
  • Sie reichen den Erstattungsantrag fristgerecht ein.
  • Im Anschluss erhalten Sie einen Vorbescheid.
  • Nachdem Ihr Beschäftigter an der Weiterbildungsveranstaltung teilgenommen hat, reichen Sie die Ihnen vorgelegte Teilnahmebestätigung inklusive Antrag auf Auszahlung bei der zuständigen Stelle ein.
  • Im Anschluss erhalten Sie einen finalen Bescheid zur Kostenerstattung durch die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Den Erstattungsantrag müssen Sie als Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung einreichen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung, zu den anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen sowie die gesetzlichen Grundlagen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.

Hinweise

Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigen.

Hier soll jedoch unter Berücksichtigung der betrieblichen oder dienstlichen Belange Bildungsfreistellung gewährt werden.

Auf Antrag können Sie als Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten eine pauschalierte Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes erhalten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bildungsfreistellung ist ein Rechtsanspruch zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen von Beschäftigten gegenüber Ihnen als Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang können Sie eine Erstattung nach der Beendigung der Weiterbildungsveranstaltung beantragen.

Ansprechpunkt

Als Arbeitgeber wenden Sie sich für die Beantragung der Kostenerstattung an das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die erforderlichen Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz.