Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
pyrotechnische Gegenstände (Synonym), Pyrotechnik (Synonym), Sprengstoff (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
- Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
Fachlich freigegeben am
05.11.2019
Fachlich freigegeben durch
MUEEF
Sie selbst wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
- gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder
- gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz wenden.