Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärztin oder Arzt abgeben
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie auf die Approbation als Arzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Schriftliche Verzichtserklärung
- Approbationsurkunde (Original)
- schriftliche Verzichtserklärung mit genauem Datum, zu dem der Verzicht auf die Approbation wirksam werden soll
- Das Datum darf nicht in der Vergangenheit liegen. Eine rückwirkende Verzichtserklärung ist nicht möglich.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Es fallen keine Gebühren an.
Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein
Die Original Approbationsurkunde wird beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung verwahrt und nicht an Sie zurückgesandt.
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel bis zu zwei Arbeitswochen.
- Verzicht auf Approbation als Arzt Entgegennahme
- Wenn Sie auf die Approbation als Arzt verzichten wollen, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich erklärt werden
- Wenn Sie den Verzicht unter einer Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist dieser nicht wirksam.
- Zuständige Behörde: Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der ärztliche Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein