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Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz 99030025012000, 99030025012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030025012000, 99030025012000

Leistungsbezeichnung

Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

gemeinnützig (Synonym), Landesweite Ehrenamtskarte (Synonym), Engagement (Synonym), Freiwilligenarbeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bürgerengagement (030)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger können eine landesweite Ehrenamtskarte beantragen. Damit können sie landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die das Land, die teilnehmenden Kommunen und private Partner dafür zur Verfügung stellen. 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

- Ehrenamtliche Betätigung von mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr 

- Mindestalter 14 Jahre

- Keine Bezahlung; die Erstattung von tatsächlich angefallenen Aufwendungen ist zulässig.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Ehrenamtskarte gilt zwei Jahre und kann dann erneut beantragt werden. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die landesweite Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt des Landes mit den teilnehmenden Kommunen. Die Kommunen, die mitmachen, sind auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt zu finden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wer eine Ehrenamtskarte möchte, muss einen Antrag ausfüllen und diesen sowohl vom Verein bzw. der Organisation, für die er ehrenamtlich tätig ist, als auch von der Kommune bestätigen lassen. Der Antrag ist dann an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei zur Ausstellung einer Ehrenamtskarte zu leiten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Das Antragsformular ist auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt unter „Downloads“ zu finden.