Vorsorgevollmacht
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erbschaft, Nachlass und Testament (1190200)
- Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
- Altersvorsorge (1180100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einner anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass Sie die Fähigkeit selbst zu entscheiden verlieren.
Wenn Sie Ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden oder auch nur sicherstellen wollen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, dann sollten Sie schon jetzt eine andere Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Das kann im Wege einer Vorsorgevollmacht geschehen.
Die Vorsorgevollmacht ist zwar grundsätzlich formlos gültig und kann deshalb auch mündlich erteilt werden. Es ist aber –auch in den Fällen, in denen das Gesetz nicht ausnahmsweise zwingend eine Form für die Vollmacht vorsieht- zur Sicherheit und auch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen, sie schriftlich abzufassen.
Bei notarieller Beurkundung oder anwaltlich: die gesetzliche Gebühr, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert richtet.
Siehe dazu auch die Broschüre
- Vorsorgevollmacht
- Wenn die eigene Zukunft selbstbestimmt gestaltet werden, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden oder auch nur sichergestellt werden soll, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, dann sollten eine andere Person des Vertrauens bevollmächtigt werden. Das kann im Wege einer Vorsorgevollmacht geschehen.
- Die Vorsorgevollmacht ist zwar grundsätzlich formlos gültig und kann deshalb auch mündlich erteilt werden. Es ist aber –auch in den Fällen, in denen das Gesetz nicht ausnahmsweise zwingend eine Form für die Vollmacht vorsieht- zur Sicherheit und auch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen, sie schriftlich abzufassen.
- Gebühr: Bei notarieller Beurkundung oder anwaltlich: die gesetzliche Gebühr, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert richtet.
- zuständig: Eine Beratung und Unterstützung in Fragen der Vorsorgevollmacht gibt es bei örtlich zuständigen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Rechtsanwälten und Notaren.
Eine Beratung und Unterstützung in Fragen der Vorsorgevollmacht gibt es bei örtlich zuständigen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Rechtsanwälten und Notaren. Zu allgemeinen Fragen zur Betreuung können Sie sich auch an das nächste Amtsgericht wenden.
Die Bundesnotarkammer bietet das Zentrale Vorsorgeregister an. Durch das Zentrale Vorsorgeregister können Vorsorgeurkunden, also auch Vorsorgevollmachten schnell und sicher gefunden werden.