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Vorsorgevollmacht

Rheinland-Pfalz 99046028000000, 99046028000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046028000000, 99046028000000

Leistungsbezeichnung

Vorsorgevollmacht

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vormundschaft (Synonym), Betreuungsvollmacht (Synonym), Vorsorgeverfügung (Synonym), Amtsvormundschaften (Synonym), Betreuungsbehörde (Synonym), Betreuungsrecht (Synonym), Betreuung (Synonym), Betreuungsverfügung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erbschaft, Nachlass und Testament (1190200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Altersvorsorge (1180100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Teaser

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einner anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass Sie die Fähigkeit selbst zu entscheiden verlieren.

Volltext

Wenn Sie Ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden oder auch nur sicherstellen wollen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, dann sollten Sie schon jetzt eine andere Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Das kann im Wege einer Vorsorgevollmacht geschehen.

Erforderliche Unterlagen

Die Vorsorgevollmacht ist zwar grundsätzlich formlos gültig und kann deshalb auch mündlich erteilt werden. Es ist aber –auch in den Fällen, in denen das Gesetz nicht ausnahmsweise zwingend eine Form für die Vollmacht vorsieht- zur Sicherheit und auch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen, sie schriftlich abzufassen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Bei notarieller Beurkundung oder anwaltlich: die gesetzliche Gebühr, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert richtet.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Siehe dazu auch die Broschüre

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vorsorgevollmacht
  • Wenn die eigene Zukunft selbstbestimmt gestaltet werden, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden oder auch nur sichergestellt werden soll, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, dann sollten eine andere Person des Vertrauens bevollmächtigt werden. Das kann im Wege einer Vorsorgevollmacht geschehen.
  • Die Vorsorgevollmacht ist zwar grundsätzlich formlos gültig und kann deshalb auch mündlich erteilt werden. Es ist aber –auch in den Fällen, in denen das Gesetz nicht ausnahmsweise zwingend eine Form für die Vollmacht vorsieht- zur Sicherheit und auch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen, sie schriftlich abzufassen.
  • Gebühr: Bei notarieller Beurkundung oder anwaltlich: die gesetzliche Gebühr, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert richtet.
  • zuständig: Eine Beratung und Unterstützung in Fragen der Vorsorgevollmacht gibt es bei örtlich zuständigen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Rechtsanwälten und Notaren.

Ansprechpunkt

Eine Beratung und Unterstützung in Fragen der Vorsorgevollmacht gibt es bei örtlich zuständigen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Rechtsanwälten und Notaren. Zu allgemeinen Fragen zur Betreuung können Sie sich auch an das nächste Amtsgericht wenden.

Die Bundesnotarkammer bietet das Zentrale Vorsorgeregister an. Durch das Zentrale Vorsorgeregister können Vorsorgeurkunden, also auch Vorsorgevollmachten schnell und sicher gefunden werden. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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