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Personalausweis ändern lassen

Rheinland-Pfalz 99008001011000, 99008001011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001011000, 99008001011000

Leistungsbezeichnung

Personalausweis ändern lassen

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis ändern lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Identitätsdokument (Synonym), Ausweis Daten ändern (Synonym), Ausweispflicht nachkommen (Synonym), Personalausweis Daten ändern (Synonym), Ausweis ändern (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis Namensänderung (Synonym), Personalausweis aktualisieren (Synonym), Personalausweis Daten (Synonym), ePA (Synonym), Personalausweis Adresse ändern (Synonym), Personalausweis (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Personalausweis Daten aktualisieren (Synonym), Ausweis aktualisieren (Synonym), Perso ändern (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Personalausweis Änderung (Synonym), Ausweispflicht (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), PA (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Teaser

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Volltext

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.

Daten, die sich beispielsweise ändern können:

  • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
  • Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
  • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.

Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.

Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls biometrisches Passfoto

Voraussetzungen

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind

Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
     

Kosten

Gebühr: 15€
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 6€
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 37€
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 13€
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 30€
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
Gebühr: 22,80€
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.

Frist

Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Hinweise

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
  • Daten, die sich beispielsweise ändern können:
    • Nachname nach Hochzeit
    • Anschrift bei Umzug
    • Vornamen
  • Ausweispflicht gilt für Personen, die
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind
    • keinen gültigen Reisepass besitzen
  • bei Änderungen ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
    • Ausnahme: Änderung der Anschrift im Chip und als Aufkleber
  • erforderliche Unterlagen:
    • aktueller Personalausweis
    • gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
    • gegebenenfalls biometrisches Passbild
  • Frist: schnellstmöglich ändern lassen

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden