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Abfallwirtschaft: Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Messstellen) - Bestimmung/ Notifizierung

Rheinland-Pfalz 99001034016000, 99001034016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001034016000, 99001034016000

Leistungsbezeichnung

Abfallwirtschaft: Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Messstellen) - Bestimmung/ Notifizierung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Müll (Synonym), Entsorgungsbetrieb (Synonym), Entsorgung (Synonym), Abfall (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie eine Abfrage nach den notifizierten Untersuchungsstellen in Rheinland-Pfalz vornehmen wollen, dann nutzen Sie das  „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) .

Volltext

Die Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die Sicherung der umweltverträglichen Entsorgung (d.h. vorrangig Verwertung oder aber Beseitigung) von Abfällen ist Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Das ökologisch und ökonomisch optimierte Wirtschaften mit Ressourcen (einschließlich Abfällen) ist gekennzeichnet durch ressourcensparende Produktionsweisen und Verfahren zur Vermeidung sowie Verwertung von Abfällen. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Vorgaben sind Messungen (Untersuchungen) notwendig.

Untersuchungen nach der

  • Klärschlammverordnung (AbfKlärV),
  • Altölverordnung (AltölV),
  • Bioabfallverordnung (BioAbfV),
  • Altholzverordnung (AltholzV)

dürfen nur von Sachverständigen bzw. Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde bestimmt, das heißt notifiziert, worden sind.

Im länderübergreifenden "Fachmodul Abfall", das die Notifizierung von Untersuchungsstellen sowie die Anforderungen zur Ermittlung und regelmäßigen Kontrolle der fachlichen Kompetenz von Untersuchungsstellen (Mess- und Prüfstellen) regelt, sind die Anforderungen an die Qualität von Untersuchungsstellen (Mess- und Prüfstellen) nach den oben genannten Verordnungen dargestellt.

Erforderliche Unterlagen

Der Antragsteller hat u.a. folgende Antragsunterlagen einzureichen:

  • Lebenslauf, Zeugnisse über die Berufsausbildung, Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit des Laborleiters und seines Vertreters
  • Angaben über Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten, gerätetechnische Ausstattung
  • Nachweis der Akkreditierung
  • Nachweis über erfolgreiche Ringversuchsteilnahme
  • Abschrift der Erlaubnis für das Arbeiten mit Krankheitserregern nach dem Infektionsschutzgesetz (falls für beantragte Untersuchungsaufgabe erforderlich)
  • Benennung der Standorte mit Aufgaben im Sinne des Antrags
  • Angaben zur Identität und Rechtsnorm (Kopie des Handelsregisterauszuges)

Bestehende Akkreditierungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 werden als Kompetenznachweis berücksichtigt, sofern sie gültig und für die beantragte Untersuchungsaufgabe anwendbar und vollständig sind.

Voraussetzungen

Bekanntgabekriterien für Untersuchungsstellen:

  • Personelle Besetzung- Gewährleistung gerätetechnischer Voraussetzungen
  • Interne und externe analytische Qualitätssicherung über Qualitätsmanagement
  • Sicherung der Gewährleistung der Untersuchungen qualitativ und quantitativ nach
    Parametern und Zuordnungswerten der gesetzlichen Vorschriften
  • Beschäftigung von Probennehmern mit fachlicher Qualifikation

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Mögliche Zulassungsfrist bekanntgegebener Untersuchungsstellen:
2 bis max. 5 Jahre gemäß Fachmodul Abfall

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die erteilte Notifizierung gilt für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Eine Abfrage nach den notifizierten Untersuchungsstellen der Bundesländer ist über das  „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) vorzunehmen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden