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Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

Rheinland-Pfalz 99010022020011, 99010022020011 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010022020011, 99010022020011

Leistungsbezeichnung

Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

Leistungsbezeichnung II

Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Flüchtlinge (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), Aufenthalt (Synonym), Flüchtlingsangelegenheiten (Synonym), Aufenthaltsgenehmigung (Synonym), Ausländer (Synonym), Migration (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die aus humanitären Gründen erteilt wurde, z. B. nach § 23 oder § 25 Aufenthaltsgesetz .

Humanitäre Gründe, die zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 geführt haben, können insbesondere folgende sein:

  • Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling in einem Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
  • Vorliegen eines Abschiebungsverbots oder eines Ausreisehindernisses,
  • Feststellung einer außergewöhnlichen Härte.

Abhängig von der Rechtsgrundlage der humanitären Aufenthaltserlaubnis können die Unterlagen und Gebühren voneinander abweichen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass (nicht bei anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten)
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Mietvertrag (Nachweis über ausreichenden Wohnraum)
  • 1 biometrisches Passfoto

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22 - 25b Aufenthaltsgesetz 

    Die Aufenthaltserlaubnis, die verlängert werden soll, muss nach den Paragraphen 22, 23, 23a, 24, 25, 25a oder 25b Aufenthaltsgesetz erteilt worden sein.

  • Humanitärer Grund liegt weiter vor 

    Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn der humanitäre Grund entfallen ist, zum Beispiel weil die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen wurde oder kein Ausreisehindernis mehr besteht.

Kosten

Die Gebühren für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bemessen sich nach dem jeweiligen technischen Aufwand bei der Ausstellung:

  • Erwachsene: 30 bis 80 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • Minderjährige: 15 bis 40 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden