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Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen

Rheinland-Pfalz 99012120001000, 99012120001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012120001000, 99012120001000

Leistungsbezeichnung

Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen

Leistungsbezeichnung II

Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Wertermittlung (Synonym), Grundstückswerte (Synonym), Immobilien (Synonym), Lagewert (Synonym), Bodenrichtwert (Synonym), Grundstückskauf (Synonym), Gutachter (Synonym), Bodenwerte (Synonym), Grundstückstausch (Synonym), Verkehrswert (Synonym), Bauland (Synonym), Grundstücksbewertung (Synonym), Kaufpreisermittlung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Standortsuche (2050200)
  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.10.2019

Fachlich freigegeben durch

MdI

Teaser

Sie möchten ein bebautes Grundstück erwerben und sich über das Preisgefüge entsprechender Grundstücke informieren? Dann liegt ein berechtigtes Interesse vor und Sie können eine entsprechende Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten.

Volltext

Grundlage aller Analysen der amtlichen Wertermittlung über den Immobilienmarkt in Rheinland-Pfalz ist die Kaufpreissammlung, die entsprechend Baugesetzbuch (BauGB) von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt wird. Alle Kaufverträge über Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte usw. sind von den Notaren dem jeweils örtlich zuständigen Gutachterausschuss zu übersenden. Die Daten aus den Kaufverträgen werden durch weitere Angaben, z. B. aus dem amtlichen Liegenschaftskataster oder aus den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ergänzt und in der Kaufpreissammlung erfasst.

Daher liegen stets aktuelle und zuverlässige Basisdaten für die Analyse des Grundstücksmarktes vor. Die Basisdaten stehen dem zuständigen Gutachterausschuss für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, die Erstellung von Verkehrswertgutachten und die Ermittlung sonstiger wertrelevanter Daten (z. B. Grundstücksmarktberichte) zur Verfügung.

Die Daten der Kaufpreissammlung können darüber hinaus unter differenzierter Beachtung des Datenschutzes auch anderen Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, zertifizierten Sachverständigen und öffentlich bestellten und vereidigten, sowie sonstigen Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden.

Privatpersonen können ebenfalls, bei Nachweis eines berechtigten Interesses, anonymisierte (nicht grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten. Dabei wird sichergestellt, dass die Auskünfte keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

Das online abrufbare Antragsformular (ggf. ergänzt durch weitere Unterlagen) oder ein schriftlicher Antrag, der inhaltlich dem Onlineformular entsprechen sollte.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind, dass  

  • Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen können.
  • die schutzwürdigen Interessen Dritter gewahrt bleiben.
  • Sie die Daten sachgerecht nur für den angegebenen Zweck verwenden und.
  • Sie die Daten nicht an Dritte weitergeben.

Von einem berechtigten Interesse wird insbesondere ausgegangen, wenn Behörden oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bzw. zertifizierte Sachverständige mit einer Wertermittlung im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung befasst sind.

Grundstücksbezogene Auskünfte erhalten nur

  • öffentliche Stellen,
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und
  • Sachverständige für Immobilienbewertung mit einer Zertifizierung durch eine hierzu nach dem Akkreditierungstellengesetz akkreditierte Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Anderen Personen und Stellen werden im Einzelfall auf schriftlichen Antrag nur solche Auskünfte erteilt, die keine Rückschlüsse auf die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten ermöglichen.

Kosten

Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden zur Zeit mindestens 45,00 Euro fällig.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Beim Nachweis eines berechtigten Interesses können die Daten der Kaufpreissammlung unter differenzierter Beachtung des Datenschutzes Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden. Andere Stellen und Personen erhalten grundsätzlich nur anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, die keine Rückschlüsse auf die jeweiligen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der übermittelten Vergleichsobjekte ermöglichen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an eine der zwölf örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte die bei den sechs Vermessungs- und Katasterämtern und den sechs kommunalen Vermessungsstellen in Rheinland-Pfalz eingerichtet sind.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Schriftliche Antragstellung notwendig.