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Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen Erteilung für Prüfingenieure für Baustatik

Rheinland-Pfalz 99147005001002, 99147005001002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147005001002, 99147005001002

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zur Errichtung einer Zweigniederlassung von Sachverständigen Erteilung für Prüfingenieure für Baustatik

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Baugenehmigung (Synonym), Prüfsachverständige für Standsicherheit (Synonym), Prüfingenieure für Baustatik (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für Prüfingenieure für Standsicherheit

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.03.2020

Fachlich freigegeben durch

FM

Teaser

Sie möchten als Prüfingenieur für Baustatik eine Zweitniederlassung errichten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Bauaufsichtlich anerkannte Prüfingenieure für Baustatik können eine Zweitniederlassung errichten. Die Errichtung bedarf der Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind die erforderlichen Angaben und Nachweise gemäß § 9 Abs. 11 der Landesverordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (PrüfIngBaustatikVO) beizufügen.

Folgende Unterlagen sind insbesondere erforderlich:

  1. Angaben zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung
  2. Angaben zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen, sowie zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung
  3. Weitere Unterlagen und Angaben können verlangt werden, wenn dies zur Beurteilung des Antrags erforderlich ist

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Genehmigung sind in der Landesverordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (PrüfIngBaustatikVO) im “§ 9 Allgemeine Pflichten“ im Absatz 11 nachzulesen.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure für Baustatik zu stellen.

Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.

Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.

Genehmigung durch Bescheid, ggf. unter Erteilung des Einvernehmens eines anderen Landes, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage nach der Verwaltungsgerichtsordnung

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Genehmigungsbehörde ist das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Stelle

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Formulare

nicht vorhanden