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Wohnraumförderung: Wohnungsbau Erwerb von Genossenschaftsanteilen fördern

Rheinland-Pfalz 99116004027004, 99116004027004 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99116004027004, 99116004027004

Leistungsbezeichnung

Wohnraumförderung: Wohnungsbau Erwerb von Genossenschaftsanteilen fördern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Sozialwohnung (Synonym), Sozialschein (Synonym), Wohnraum (Synonym), Wertverbesserungsanerkennung (Synonym), Mieterhöhung (Synonym), Mietvertrag (Synonym), Wertverbesserung (Synonym), Darlehen bei Änderung und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum (Synonym), Mietzins (Synonym), Darlehen (Synonym), Sozialwohnraum (Synonym), Miete (Synonym), Wohnungsangelegenheit (Synonym), Berechnungsverordnung (Synonym), Wohnungsförderung (Synonym), Wohnungszuschuss (Synonym), Aufwendungszuschuss (Synonym), Wohnungsberechtigungsschein (Synonym), Immobiliendarlehen (Synonym), Wohnung (Synonym), Mietwohnung (Synonym), Wohnungsschein (Synonym), Sozialmieter (Synonym), Wohnraumförderung (Synonym), Wohnungsbauförderung (Synonym), Wirtschaftlichkeitsberechnung (Synonym), Wohnungswese (Synonym), Immobilie (Synonym), Wohnungsamt (Synonym), Immobilienzuschuss (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnungswesen (116)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

Verrichtungsdetail

Erwerb von Genossenschaftsanteilen

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.03.2020

Fachlich freigegeben durch

FM

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind.

Das Land unterstützt mit der Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen die Gründung von Wohnungs­genossenschaften. Haushalten wird mit dieser Förderung die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft und damit ein Anrecht auf Überlassung einer Wohnung zur Selbst­nutzung ermöglicht.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen. Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten, mind. 250 Euro.

Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).