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Wohnraum Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen

Rheinland-Pfalz 99116006006000, 99116006006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99116006006000, 99116006006000

Leistungsbezeichnung

Wohnraum Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ferienwohnung (Synonym), andere Zwecke (Synonym), Wohnzweck (Synonym), Wohnfläche (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wohnungswesen (116)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.03.2020

Fachlich freigegeben durch

FM

Teaser

Bei mangelnden Mietwohnungen darf die Gemeinde durch Satzung festzulegen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung zu anderen Zwecken genutzt werden darf.

Volltext

Das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) ermächtigt Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Satzung festzulegen, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden darf.

Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum

  1.  zu mehr als 50 % der Wohnfläche für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird,
  2. baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist,
  3. mehr als insgesamt zwölf Wochen (84 Tage) im Kalenderjahr als Ferienwohnung vermietet oder sonst für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird,
  4. länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht oder
  5. beseitigt wird. 

Es obliegt der jeweiligen Gemeinde, welche Zweckentfremdungstatbestände sie in ihre Satzung mit aufnimmt und somit unter einen Genehmigungsvorbehalt stellt. Auch die nähere Ausgestaltung des Zweckentfremdungsverbotes ist der gemeindlichen Satzung zu entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, teilt Ihnen die Verwaltung der Gemeinde mit, die die Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.

Voraussetzungen

Die Genehmigung einer Zweckentfremdung ist zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen. Sie kann in Ausnahmefällen erteilt werden, wenn z.B. für den Verlust des Wohnraums Ersatzwohnraum geschaffen wird oder eine Ausgleichszahlung erfolgt.

Kosten

Bitte informieren Sie sich bei der Gemeinde, die die Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.  

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Grundsätzlich keine. Der Antrag auf Genehmigung ist zu stellen, bevor der Wohnraum zweckentfremdet wird.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

An die Verwaltung der Gemeinde, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.  

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden