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Architektenliste Registrierung ausländische Kapitalgesellschaft beantragen

Rheinland-Pfalz 99140001019002, 99140001019002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001019002, 99140001019002

Leistungsbezeichnung

Architektenliste Registrierung ausländische Kapitalgesellschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Architekt (Synonym), Architektenliste (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Recht zum Führen der Berufsbezeichnung (Synonym), Stadtplaner (Synonym), Innenarchitekt (Synonym), Stadtplanerliste (Synonym), Architektur (Synonym), Landschaftsarchitekt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

Verrichtungsdetail

ausländische Kapitalgesellschaft

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, AEnderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie ein auswärtiger Dienstleister im Form einer Kapitalgesellschaft sind, haben Sie die Möglichkeit diese in das Verzeichnis der auswärtigen Berufsgesellschaften bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz eintragen zu lassen.

Volltext

Kapitalgesellschaften, die in Rheinland-Pfalz weder Sitz noch Niederlassung haben, dürfen die Berufsbezeichnung „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ oder „Stadtplaner/in“ ohne Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis verwenden, wenn sie diese oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung aufgrund einer gesetzlichen Regelung des Landes ihres Sitzes oder ihrer Niederlassung führen dürfen (auswärtige Berufsgesellschaften).

Wenn sie in Deutschland nicht in einem Gesellschaftsverzeichnis eingetragen sind, müssen sie der Architektenkammer Rheinland-Pfalz vorher anzeigen, wenn sie die im Architektengesetz bezeichneten Tätigkeiten erstmals in Rheinland-Pfalz ausüben wollen. Die Architektenkammer führt sie im Verzeichnis für auswärtige Berufsgesellschaften.

Erforderliche Unterlagen

  • Eine Bescheinigung, dass Sie oder die am Gesellschaftskapital beteiligten und die zur Geschäftsführung befugten Berufsangehörigen die betreffende Tätigkeit im Lande Ihres Sitzes oder Ihrer Niederlassung rechtmäßig ausüben
  • Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung, welcher die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

Kapitalgesellschaften, die in Rheinland-Pfalz weder Sitz noch Niederlassung haben, dürfen die geschützten Berufsbezeichnungen, Wortverbindungen damit oder ähnliche Bezeichnungen ohne Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis verwenden, wenn sie diese oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung aufgrund einer gesetzlichen Regelung des Landes ihres Sitzes oder ihrer Niederlassung führen dürfen (auswärtige Berufsgesellschaften).

Kosten

Gebühr: 190€
je Fachrichtung

Die Gebühren richten sich nach der Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Verfahrensablauf

Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag vorliegen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

Frist

Es sollten mindestens drei Monate zwischen Antragstellung und Aufnahme der geplanten Tätigkeit liegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie haben die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Eintragungsausschusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Beschlusses.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Formulare

Die entsprechenden Antragsformulare können Sie bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz herunterladen, ebenso die zugehörigen "Hinweise zur Antragstellung" und weitere Informationen.