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Leichenpass beantragen

Rheinland-Pfalz 99101003012000, 99101003012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101003012000, 99101003012000

Leistungsbezeichnung

Leichenpass beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Totenschein (Synonym), Leichenpass (Synonym), Sterbefall (Synonym), Beerdigungsinstitut (Synonym), Seebestattung (Synonym), Leichenwesen (Synonym), Bestattungsinstitut (Synonym), Leiche (Synonym), Feuerbestattungsgesetz (Synonym), Leichenverordnung (Synonym), tot (Synonym), Leichenausgrabung (Synonym), Bestatter (Synonym), Leichnam (Synonym), Leichenhalle (Synonym), Leichenüberführung (Synonym), Bestattung (Synonym), Überführung (Synonym), Beerdigung (Synonym), Leichenaufbewahrung (Synonym), Leichenwagen (Synonym), Feuerbestattung (Synonym), Tod (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die UEberführung der sterblichen UEberreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.05.2020

Fachlich freigegeben durch

MSAGD

Teaser

Wenn Sie eine Leiche ins Ausland überführen wollen, kann ein Leichenpass notwendig werden.

Volltext

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls in das Verzeichnis der angezeigten aber noch nicht beurkundeten Sterbefälle
  • nicht-vertrauliche Teil der Todesbescheinigung,
  • eine schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmers darüber, daß die Leiche den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes und dieser Verordnung entsprechend eingesargt und mit einem Leichenfahrzeug überführt wird,
  • gegebenenfalls eine Erlaubnis des Gesundheitsamts, wenn gesundheitliche Bedenken gegen die Überführung erhoben werden
  • in den Fällen des Leichenfundes und Verdacht auf unnatürlichen Tod schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft

Soweit ein ausländischer Staat für die Beförderung in seinem Hoheitsgebiet weitere Angaben verlangt, sollen diese in den Leichenpass mit aufgenommen werden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 25€
Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses

Verfahrensablauf

Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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