Leichenpass beantragen
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Begriffe im Kontext
Totenschein (Synonym), Leichenpass (Synonym), Sterbefall (Synonym), Beerdigungsinstitut (Synonym), Seebestattung (Synonym), Leichenwesen (Synonym), Bestattungsinstitut (Synonym), Leiche (Synonym), Feuerbestattungsgesetz (Synonym), Leichenverordnung (Synonym), tot (Synonym), Leichenausgrabung (Synonym), Bestatter (Synonym), Leichnam (Synonym), Leichenhalle (Synonym), Leichenüberführung (Synonym), Bestattung (Synonym), Überführung (Synonym), Beerdigung (Synonym), Leichenaufbewahrung (Synonym), Leichenwagen (Synonym), Feuerbestattung (Synonym), Tod (Synonym)
- Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die UEberführung der sterblichen UEberreste in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
06.05.2020
Fachlich freigegeben durch
MSAGD
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
- Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls in das Verzeichnis der angezeigten aber noch nicht beurkundeten Sterbefälle
- nicht-vertrauliche Teil der Todesbescheinigung,
- eine schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmers darüber, daß die Leiche den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes und dieser Verordnung entsprechend eingesargt und mit einem Leichenfahrzeug überführt wird,
- gegebenenfalls eine Erlaubnis des Gesundheitsamts, wenn gesundheitliche Bedenken gegen die Überführung erhoben werden
- in den Fällen des Leichenfundes und Verdacht auf unnatürlichen Tod schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft
Soweit ein ausländischer Staat für die Beförderung in seinem Hoheitsgebiet weitere Angaben verlangt, sollen diese in den Leichenpass mit aufgenommen werden.
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.